Die Schüler sollen nicht für die Panne bei der Realschulprüfung zahlen müssen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Manche Klassenfahrten müssen wegen des verschobenen Prüfungstermins storniert werden. Die Schüler sollen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, erklärt das Kultusministerium.

Stuttgart - Die mangelnde Sorgfalt beim Umgang mit den Aufgaben für die Abschlussprüfung an Realschulen geht für das Land ins Geld. Jetzt müssen neue Prüfungsunterlagen für 40 000 Schüler gedruckt werden. Die Kosten für den Nachdruck und die Auslieferung der Aufgaben werden sich in der Größenordnung zwischen 25 000 und 30 000 Euro bewegen. Den Summen liege eine Schätzung der Druckerei zugrunde, teilte eine Sprecherin von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) auf Anfrage mit.

An einer Gemeinschaftsschule in Bad Urach war der Umschlag mit den Deutschaufgaben geöffnet vorgefunden worden. Weil die Gefahr bestand, dass die Aufgaben vor der Klausur bekannt wurden, werden die Schüler nach den für die Nachprüfung vorgesehenen Aufgaben geprüft. Die Klausur wurde vom 18. auf den 27. April verschoben.

Ministerium prüft Kostenübernahme

Wegen des neuen Termins müssen einige Klassenfahrten storniert werden. Im Notfall will das Land für die Kosten aufkommen. Vier Schulen hätten sich gemeldet, sagte die Ministeriumssprecherin der Deutschen Presseagentur: „Die Schüler Schüler dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Deswegen prüfen wir im Sinne der Schüler, wie die Kosten übernommen werden können.“ Derzeit werde erhoben, wie viele Schulen im Land insgesamt betroffen sind.

Ermittlungen der Polizei laufen

Unterdessen sucht die Polizei nach dem Verursacher der Panne. Ergebnisse gebe es noch nicht, sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Reutlingen. Die Polizei führe Gespräche an der Schule, um „den Gang des Schreibens nachzuvollziehen“. Die Ermittlungen könnten einige Tage in Anspruch nehmen. Einen konkreten Tatverdacht gebe es noch nicht. Erst wenn der Ablauf klar sei, könne geprüft werden, was strafrechtlich von Belang sei. Sollte der Umschlag absichtlich geöffnet worden sein, käme beispielsweise Siegelbruch in Frage, sagte die Sprecherin. Das Beschädigen eines amtlichen Siegels kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Unabhängig von den polizeilichen Ermittlungen werde an der Schule noch besonders darauf hingewiesen, wie mit sensiblen Daten umzugehen sei, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums.