Stuttgarter Polizei im Einsatz: Die Beamten sollen im Dienst keine Bilder mit ihrem Smartphone zur privaten Nutzung machen – und diese schon gar nicht veröffentlichen Foto: SDMG

Polizisten, die sich im Internet als „Instacops“ inszenieren, will Baden-Württemberg nicht haben. Das Land untersagt seinen Beamten nun sogar jegliches private Fotografieren und Filmen im Dienst.

Stuttgart - Polizisten, die ihre dienstlichen Erlebnisse gerne im Internet teilen, müssen sich in Baden-Württemberg künftig stärker zurückhalten. Landespolizeipräsident Gerhard Klotter hat den 24 500 Polizisten im Land das private Fotografieren im Dienst nun sogar ausdrücklich verboten.

„Im Dienst hat keiner ein privates Bild zu machen“, sagte Klotter unserer Zeitung. Werden solche Aufnahmen dennoch gemacht, will der oberste Polizist im Land sie wenigstens nicht bei Whatsapp, Instagram oder Facebook sehen. „Es geht nicht, dass Polizisten und Polizistinnen aus ihrem dienstlichen Alltag heraus Bilder auf privaten Accounts posten, wie das vereinzelt geschieht.“

Schriftliche Vorgaben

Schon bisher musste ein Polizist mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, wenn er sich so verhielt, dass er das Ansehen der Polizei schädigte. Nun hat Klotter in einem dreiseitigen Schreiben an alle Polizeipräsidien klar gestellt, was bei der Nutzung von sozialen Medien erlaubt und was verboten ist. Verboten sind unter anderem private Fotos von Beweismaterial und von Opfern sowie das Verbreiten von Fotos von Kollegen, auf denen das Landeswappen zu erkennen ist. Laut den Polizeipräsidien Aalen und Stuttgart ist das Schreiben an alle Beamten weitergeleitet worden. Es soll künftig auch bei der Aus- und Fortbildung der Beamten Berücksichtigung finden.

Verschwiegenheit muss sein

Sobald in den sozialen Medien erkennbar sei, dass der Inhaber des Accounts bei der Polizei sei, dürfe er sich dort nur so präsentieren, wie es die Dienstpflichten zulassen, so Klotter, wobei er auch bereit ist, ein Auge zu zu drücken: „Wenn jemand beim Madonna-Konzert eingesetzt ist und die einmalige Chance nutzt und für sich die Bühne mit Madonna fotografiert, dann habe ich kein Problem damit.“ Er habe aber sehr wohl ein Problem, wenn diese Bilder dann auf einem privaten Account mit erkennbarem Bezug zu einem dienstlichen Einsatz gepostet werden. In dem Schreiben werden die Beamten dem Bericht zufolge daran erinnert, dass sie unter anderem der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit unterliegen. Bei Verstößen sei die Schwelle zu einem Disziplinarverfahren schnell überschritten.