Protest: Der Landtagsabgeordnete Erik Schweickert (li.) und der Knittlinger Bäcker Martin Reinhardt kippen Kassenbons auf den Fußboden, die die Kunden nicht haben wollten. Foto: privat

Seit Wochen tobt ein erbitterter Streit um die Frage, ob die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons wirklich nötig ist. Die Deutsche Steuergewerkschaft will die Debatte nun entschärfen.

Stuttgart - Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) rückt von der Forderung ab, die Besteuerung von Bargeldumsätzen durch die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons durchzusetzen. Als Lösung sei auch vorstellbar, an manipulationssicheren Kassen eine grüne Lampe anzubringen, die jedes Mal aufleuchtet, wenn ein Umsatz verbucht wird, sagte der DSTG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler unserer Zeitung. Anders als die Ausgabe von Bons an die einzelnen Kunden, die meist wenig Neigung zeigten, auf einer Quittung zu bestehen, würde das Aufleuchten einer Lampe nach der Buchung „allen im Geschäft zeigen, dass der Inhaber seinen Pflichten nachkommt“, sagte der Chef der 70 000 Mitglieder starken Vertretung von Beschäftigten der Steuer- und Finanzverwaltung.

Leuchtende Lampe als Gütesiegel

„Sie wäre somit eine Art Gütesiegel, mit dem der Betrieb allen, übrigens auch den eigenen Mitarbeitern, signalisiert, dass er nicht an der Steuer vorbei arbeitet.“ Zudem finde eine „soziale Kontrolle statt, ohne dass der einzelne Kunde dafür tätig werden muss“.

Eigenthaler verteidigte die verschärften Kontrollen von Umsätzen in bargeldnahen Branchen wie Gastronomie und Handel. Gerade in der Gastronomie gestalteten „viele Unternehmen – natürlich nicht alle – ihre Umsätze variabel, indem sie diese gar nicht erst verbuchen oder nachträglich kürzen“. Dadurch entstehe unversteuertes Schwarzgeld, mit dem wiederum Personal schwarz bezahlt werden könne, ohne Steuern oder Sozialabgaben zu bezahlen. „So zieht ein Gesetzesbruch den nächsten nach sich.“

Einflussreiche Organisation

Die DSTG gilt als einflussreiche Organisation in der Steuerpolitik, die gegenüber Ministerien, dem Finanzausschuss des Bundestags oder dem Bundesverfassungsgericht zur Praxistauglichkeit von Steuergesetzen Stellung nimmt.