Dieses Bild hat sich Passanten lange geboten. Nun ist der Radlader weg. Foto: Malte Klein

In Steinenbronn ist am Straßenrand ein herrenloser Radlader gefunden worden. Die Gemeinde hat die Baumaschine abschleppen lassen. Der Besitzer des Gefährts sollte sich sputen: Ihm bleiben zwei Wochen, danach ist es zu spät...

Steinenbronn - Zwischen einem Wohnmobil und einem Anhänger hat jemand auf der Kringstraße in Steinenbronn einen orangefarbenen Bagger geparkt. Beim genaueren Hinsehen fällt auf, dass dieser schief steht. Das liegt daran, dass der rechte Vorderreifen platt ist. Und auch sonst wirkt das Gefährt so, als habe es seine besten Tage hinter sich: Das Lenkrad des Radladers ist mit Klebeband umwickelt, es gibt Roststellen, und in der Schaufel schwappt Wasser.

Der Radlader durfte dort gar nicht parken

Dem Gemeindevollzugsdienst ist noch etwas anderes aufgefallen: Die Baumaschine hat kein Kennzeichen. Das bedeutet, dass er nicht auf öffentlichem Grund – wie im Fall an der Kringstraße – parken darf. Nun wurde er am vergangenen Sonntag abgeschleppt. Das teilt der Ordnungsamtsleiter Simon Römmich mit. Er erklärt, was das für den Besitzer bedeutet: „Wir räumen dem Verursacher zwei Wochen ein, um sich mit uns in Verbindung zu setzen.“ Diese Frist endet am Dienstag, 22. August.

So lange hat der Besitzer nun Zeit, um mitzuteilen, dass er das Gefährt behalten will. Er müsste sich dazu an Römmich unter der Telefonnummer 071 57/12 91 22 wenden. Dieser hat bisher schon einiges versucht, den Eigentümer zu finden und ihn dazu zu bewegen, den Radlader wieder abzuholen oder ihn wieder zuzulassen – etwa durch einen Aufruf auf der Internetseite der Gemeinde und im Amtsblatt. Bisher habe sich der Besitzer aber nicht gemeldet.

Bisher fehlt jeder Hinweis auf den Besitzer

Mysteriös ist allerdings, dass es am Fahrzeug selber keine Hinweise auf einen Eigentümer gibt. Wo sonst Aufkleber mit dem Namen und der Adresse der Baufirma haften, fehlen diese bei dem herrenlosen Radlader. Auffällig ist auch, dass auf der Karosserie keine Herstellermarke oder eine Typenbezeichnung zu finden ist.

Römmich sagt, was mit dem Fahrzeug passiert, wenn der Besitzer nicht ermittelt werden kann: „Wird er innerhalb der Frist nicht abgeholt oder erhalten wir keine Rückmeldung, wird das Gerät der Verwertung zugeführt.“ Das könne je nach Zustand und Restwert ein Verkauf oder aber die Verschrottung sein. „Er ist an verschiedenen Stellen defekt“, weiß Römmich.

Bereits Anfang des Jahres hat die Gemeinde einen BMW abgeschleppt und versteigert, weil der Besitzer ihn ohne Kennzeichen abgestellt und nicht wieder abgeholt hatte. Zur Zukunft des Radladers sagt Römmich: „Interessenten für den Radlader können sich gerne bei uns melden. Wenn der Besitzer ihn nicht abholt, bekommt die Gemeinde vielleicht noch etwas dafür.“