Tatort Asemwald: Während die Polizei nach ihm fahndete, fuhr der Bankräuber in Urlaub. Jetzt ist er verurteilt worden. Foto: 7aktuell/Oskar Eyb

Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Mann verurteilt, der eine Bank überfallen hatte. Seine Waffe war sein Zeigefinger in der Jackentasche. Mit der Beute fuhr der Mann erst mal ans Meer.

Stuttgart - Wer ein Verbrechen der räuberischen Erpressung, in diesem Fall einen veritablen Banküberfall, begeht, wandert in der Regel für mehrere Jahre hinter Gitter. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Stuttgart hat jetzt einen Mann hingegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der genau dies getan hatte: eine Bank überfallen.

Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt, da Banküberfälle aus der Mode gekommen sind. Das Risiko ist zu hoch, die Beute meist gering. Das hat den 55-Jährigen, der vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt hat, aber nicht beeindruckt.

Der alkoholkranke Mann, der zu allem Übel auch noch an Schizophrenie leidet, marschierte am 8. März dieses Jahres gegen 10 Uhr in die BW-Bank-Filiale im Asemwald. An einem Schalter formulierte er sein Ansinnen: „Ich will Geld.“ Die Bankangestellte wand ein, dass sie dafür eine Bankkarte oder eine Kontonummer brauche. Erst dann sagte der Räuber, dies sei ein Überfall. Dabei deutete er auf die rechte Seitentasche seiner Jacke, die ein wenig ausgebeult war. Eine Waffe? Nein, sein Finger.

Kundin bemerkt den Überfall nicht

Die 53-jährige Angestellte öffnete mit einem Notknopf eine Schublade, in der 2500 Euro lagen. Dadurch wurden die Überwachungskameras aktiviert. „2500 Euro – mehr gibt’s nicht“, so die Bankmitarbeiterin. Das sei okay, entgegnete der unmaskierte Mann. Die Frage der Frau hinter dem Schalter, ob sie einen Namen haben könne, beschied der Räuber abschlägig. Und eine Kundin, die hinter dem Mann wartete, bekam von all dem nichts mit.

Während die Polizei eine Großfahndung einleitete, fuhr der 55-jährige Stuttgarter ungerührt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Degerloch und dann zum Hauptbahnhof. Dort bestieg er einen Zug, der ihn über Frankfurt und Bremen an die Nordseeküste brachte, wo er mit der Fähre nach Norderney übersetzte. Nach drei Urlaubstagen in einem idyllischen Hotel entschied der Mann: „Ich glaube, es ist das Beste, wenn ich mich stelle.“ Er reiste zurück nach Stuttgart und wurde beim Polizeiposten Klett-Passage vorstellig. Warum Norderney? „Da war ich mal als Kind. Da war es schön“, so der von Verteidiger Boris Müller vertretene Angeklagte vor Gericht.

Sich selbst ein Messer in den Bauch gerammt

Der berufslose Mann, der zuletzt 2002 bei einem Abbruchunternehmen gearbeitet hatte und seither wegen seiner psychischen Erkrankung eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, hat harte Zeiten hinter sich. Er war erst kurz vor dem Überfall aus der Psychiatrie entlassen worden. Dort war er gelandet, nachdem er sich in Suizidabsicht ein Messer in den Bauch gerammt hatte. In den Jahren zuvor hatte er schon mehrmals versucht, sich das Leben zu nehmen. Zuletzt wohnte er in Stuttgart in einem Heim für psychisch kranke Menschen.

Verteidiger Boris Müller hatte ein Jahr mit Bewährung für seinen Mandanten beantragt, die Staatsanwältin ein Jahr und acht Monate, allerdings ohne Bewährung.

Das Schöffengericht verurteilte den zweifachen Vater schließlich zu einem Jahr und acht Monaten mit Bewährung. Er bekommt einen Bewährungshelfer und muss gemeinnützige Arbeit leisten. „Das ist ein gerechtes Urteil mit Augenmaß“, so sein Verteidiger Boris Müller aus Stuttgart.