Am Neckartor gilt bereits Tempo 40, auf den Zulaufstrecken B 10 und B 14 soll die Höchstgeschwindigkeit nun rasch reduziert werden. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Vor Gericht plädiert das Land, das neue, zum 1. Juli geltende Euro-5-Dieselfahrverbot in Stuttgart auszusetzen, schließlich sinke die Schadstoffbelastung. Damit sie das weiter tut, sinken die erlaubten Höchsttempi.

Stuttgart - Kurz vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die vom Land beantragte Aussetzung des Euro-5-Dieselfahrverbots legt das Land mit Tempolimits nach.

Die Landeshauptstadt solle auf den Zulaufstrecken zur Prag- und Talstraße Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen. Die Tempobremse solle bewirken, „dass der Verkehr zurückgeht und so die Schadstoffbelastung schnell weiter reduziert wird“, so das Verkehrsministerium am Freitag. So soll auf der B 10 nach der Anschlussstelle Stammheim-Süd sowie auf der B 27 nach dem Dreieck Zuffenhausen und vor der Zusammenführung mit der B 10 bis zur Friedrichswahl künftig maximal Tempo 60 erlaubt sein, von der Friedrichswahl bis zum Ende des Pragtunnels wären künftig maximal 40 Kilometer pro Stunde möglich.

Zwei Straßen im Blick

Auf der B 10 von Esslingen kommend hinter der Einmündung Otto-Konz-Brücke bis zur Poststraße gilt bald ebenfalls maximal Tempo 60, auf der B 14 von Waiblingen kommend hinter der Anschlussstelle Benzstraße ebenso. Außerdem soll die Stadt den Zufluss durch Ampelschaltung „intelligent“ regeln. Das Land begründet die Maßnahmen damit, dass mit „kurzfristigen wirksamen Anstrengungen“ der Stickstoffdioxid-Jahresmittel-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auch auf der Prag- und Talstraße eingehalten werden soll.

Die Euro-5-Dieselfahrverbote gelten in allen Innenstadtbezirken, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen, sofort, wenn die Schilder stehen. Die Stadtverwaltung kann dazu auf Anfrage kein Datum nennen. Produktion und Aufstellung der Tafeln seien an einen externen Dienstleister vergeben worden.