Der juristische Showdown in Sachen Kündigung steht noch aus. Foto: dpa

Hat das Klinikum einer Mitarbeiterin gekündigt, weil sie unbequem ist? Oder aber weil man ihr schwere Versäumnisse bei der Betreuung vorwirft? Das Interesse an der Verhandlung im Arbeitsgericht war immens.

Von der großen Zuhörerzahl war selbst der Vorsitzende Richter überrascht. Rund 50 Besucher, zum allergrößten Teil Klinikmitarbeiter, haben sich am Donnerstagvormittag in den kleinen Sitzungssaals im Arbeitsgericht Ludwigsburg gedrängt. Dort fand der erste Termin einer brisanten Kündigungssache statt. Die Klinikleitung will einer Betriebsrätin kündigen. Der Pflegerin werden „schwere Versäumnisse“ vorgeworfen.

Doch der große Andrang stand in keinem Verhältnis zur Dauer der Sitzung – diese war schon nach gut vier Minuten beendet. Der Richter fragte, ob die Beteiligten (Klinikleitung einerseits sowie Betriebsrat und die Betroffene andererseits) sich auf einen Kompromiss verständigen können, was beide Seiten verneinten. Also wird das Gericht in einem umfangreichen Anhörungstermin das Für und Wider der Kündigung abwägen und entscheiden. Der Termin solle im März oder April stattfinden, teilt die Sprecherin des Gerichts mit.

Nur das Klinikum nimmt Stellung

Bisher hat nur die Klinikleitung ausführlich Stellung zu den Vorfällen genommen. Der Betriebsrat, der die Zustimmung zur fristlosen Kündigung verweigert, beschränkte sich auf die lapidare Erwiderung, dass die Kündigung nicht angemessen sei. Kündigen kann das Klinikum aber nur, wenn das Gericht die Zustimmung des Betriebsrats ersetzt.

Am Rande der Verhandlung wurde am Donnerstag zweierlei deutlich. Erstens: das Maß der Empörung über die Kündigung ist bei den Mitarbeitern groß. Und zweitens: nur die allerwenigsten, die zur Verhandlung kamen, wissen überhaupt, warum der Pflegerin und Betriebsrätin gekündigt werden soll. Die Klinikleitung will sich zu dem Vorgang erst beim Anhörungstermin ausführlich äußern.