Tödliche Autorennen können vor Gericht härter geahndet werden. Foto: dpa/Britta Pedersen

Der BGH verurteilt einen der beiden Ku-Damm-Raser wegen Mordes. Das ist ein starkes Signal, und es wird weitreichende Folgen haben, kommentiert Christian Gottschalk.

Karlsruhe - Es ist nicht das erste Urteil, in dem ein hirnloser Autoraser wegen Mordes verurteilt worden ist, aber es ist das bisher mit Abstand wichtigste. Mehrere Landgerichte in der Republik experimentieren noch mit der Möglichkeit, die schärfste Sanktion des Strafrechts auf ähnliche Fälle anzuwenden. Der Bundesgerichtshof hat dies nun im Grundsatz zum zweiten Mal abgesegnet. Der erste, in Hamburg angesiedelte Fall, war jedoch so atypisch, dass er kaum als Vorlage für weitere Verhandlungen taugt. Die wird es künftig häufiger geben – und republikweit werden sich die Gerichte an die Frage herantasten, wie viel Hirnlosigkeit nötig ist, um wegen Mordes verurteilt zu werden.