Der Fahrradhelm soll im Land zu mehr Sicherheit beitragen – und ein Gutachten Erkenntnisse dazu bringen Foto: dpa

Gibt das Land zu viel Geld für externe Gutachten aus? Der Rechnungshof sagt Ja – und bekommt jetzt Auftrieb durch eine Expertise über den Fahrradhelm. Die ist teuer – und vorerst unlesbar.

Stuttgart - Das Jahr 2017 soll als Meilenstein in die Geschichte eingehen. Und zwar für den Fahrradverkehr. 200 Jahre ist her, dass Karl Drais, seines Zeichens Forstbeamter und Erfinder, eine Runde durch Mannheim auf seiner wohl bedeutendsten Idee drehte: dem Laufrad oder der Draisine. Die kleine Ausfahrt gilt als Geburtsstunde des Fahrrads. Und Baden-Württemberg feiert das Ereignis in ganz großem Stil. Dafür hat man sich den Slogan „Wir haben’s erfunden“ ausgedacht. Die Feierlichkeiten sollen die Beliebtheit des garantiert feinstaubfreien Verkehrsmittels in Fahrt bringen.

An einen Fahrradhelm hat Karl Drais vermutlich noch nicht gedacht. Vor allem der grüne Teil der heutigen Landesregierung will sich einen solchen Fauxpas nicht auf die Fahne schreiben müssen. Baden-Württemberg befürwortet eine Helmpflicht, die freilich nur durch eine Änderung des Bundesrechts eingeführt werden könnte. Formal ist man also gar nicht dafür zuständig. Vorschub leisten will man der Idee dennoch – und hat deshalb gemeinsam mit dem Land Thüringen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Den Großteil der Kosten, nämlich 200 000 Euro, trägt Baden-Württemberg. „Sicherheitspotenziale durch Fahrradhelme“ lautet der Titel in der elf Seiten langen Ausschreibung. Die Studie soll prüfen, wie man mehr Radler zum Tragen eines Helms bringen kann, ob eine Helmpflicht hilfreich wäre und wie man die Sicherheit verbessern kann. Ein hehres Unterfangen.

Allerdings gibt es da so ein paar Probleme. Die Berliner Agentur, die den Zuschlag erhalten hat, muss derzeit nacharbeiten. Die erste Version vom Herbst hat das Verkehrsministerium als „nicht lesbar“ eingestuft. Eine „Konkretisierung in mehreren Korrekturschleifen“ sei nicht unüblich, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der FDP kurz vor dem Jahreswechsel. Und: „Auf der Grundlage des Gutachtens wird die Landesregierung bei Bedarf eine Position im Hinblick auf eine gesetzliche Helmpflicht des Bundes definieren.“

Kritik von der FDP

Bei diesen Sätzen schüttelt Jochen Haußmann ungläubig den Kopf. „Dass ein Radhelm schützt und der Bund zuständig ist, weiß jeder, der sich mit dem Thema Radverkehr befasst. Dieses Geld wäre fraglos besser in konkrete Maßnahmen zur Radverkehrssicherheit investiert worden“, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Er hoffe schon, dass mehr als Banalitäten herauskämen, sonst handle es sich schlicht „um die Verschwendung von Steuergeldern“. Zumal die Kosten ungewöhnlich hoch seien. Und er fügt an: „Das ist ein Beispiel, wo man sagen muss: Für 200 000 Euro gäbe es auch was anderes.“

Die Kosten und die Korrekturschleife sind aber nicht die einzigen Punkte, die die FDP ärgern. „Man wundert sich schon, wie schnell so etwas nach außen vergeben wird“, sagt Haußmann. Nicht nur bei diesem Gutachten werde das eigene Know-how der Ministerien unnötig auf die Seite geschoben: „Sie haben selbst viele Kompetenzen , holen aber lieber teure Experten.“

In diesem Punkt ist die FDP ganz beim Landesrechnungshof in Karlsruhe. Der wird nämlich nicht müde, immer wieder die Gutachtenflut der jeweiligen Landesregierungen anzuprangern. Eine entsprechende „beratende Äußerung“ hatte es bereits 2005 gegeben. Im vergangenen Sommer wurde sie wiederholt. Denn die Zahlen haben sich in der Zwischenzeit nicht gerade verbessert. In den beiden Berichtsjahren 2004 und 2005 haben die Landesministerien und die ihnen nachgeordneten Stellen noch 235 Beratungsleistungen im Sinne von Gutachten und Expertisen in Auftrag gegeben. Im bisher letzten Berichtszeitraum 2012/13 sind es 942 gewesen. Und das auch nur bei großzügiger Rechnung. „Wir haben 2012 erstmals andere Maßstäbe angesetzt“, sagt ein Sprecher des Rechnungshofs. Alles, was keine klassische Beratungsleistung war, sei aus der Statistik herausgeflogen. Nach den alten Maßstäben stünden sogar 1337 Gutachten zu Buche. Gekostet haben sie 37,7 Millionen Euro, bereinigt immer noch 19,2 Millionen.

„Fehlendes Fachwissen“ als Begründung

Besonders die Begründung der Ministerien für die externe Hilfe stößt in Karlsruhe nicht gerade auf Verständnis. 63 Prozent der Beratungsleistungen seien nötig gewesen, weil es intern am entsprechenden Fachwissen gefehlt habe. 22 Prozent habe man vergeben, weil zu wenig Personal vorhanden sei. „Das stellt kein Ruhmesblatt für das Knowhow der Landesverwaltung dar“, heißt es im Bericht. Der Rechnungshof kommt seinerseits zum Schluss: „Der Landesverwaltung stehen zur Erledigung ihrer Aufgaben Bedienstete mit vielfältigem, ausreichendem Fach- und Sachverstand zur Verfügung.“ Bei komplexen Themen seien Expertisen von außen durchaus angebracht, aber generell empfehle man, solche Vergaben „eingehend zu prüfen“. Eigenleistung sei immer Fremdvergaben vorzuziehen.

Diese Einschätzung hat Konsequenzen. Der Landtag hat vor wenigen Wochen eine erneute Berichtspflicht beschlossen. Bis Ende September muss die Landesregierung die Bilanz der Jahre 2014, 2015 und 2016 vorlegen. Ob die Flut der Gutachten in diesem Zeitraum zumindest etwas eingedämmt worden ist, kann bislang noch niemand sagen. „Die Daten werden noch erhoben“, sagt Regierungssprecher Rudi Hoogvliet. Von den Ministerien höre man, „dass Expertisen von außen oft sinnvoll sind“. Diese Auffassung vertrete man auch gegenüber dem Landesrechnungshof.

Auch das Verkehrsministerium will die Vorwürfe wegen des Helmgutachtens nicht auf sich sitzen lassen. „Die Aussagen der FDP-Fraktion treffen nicht zu. Es behandelt eine Vielzahl relevanter Aspekte zu Sicherheitspotenzialen von Fahrradhelmen“, sagt ein Sprecher. Man erwarte neue Erkenntnisse, die „Grundlage für die weitere zielgerichtete Verkehrssicherheitsarbeit auch auf Landesebene sein können“.

Veröffentlichung im Frühjahr geplant

Bis dahin braucht es noch ein bisschen Geduld. Der Entwurf werde derzeit durch den Dienstleister überarbeitet, heißt es im Ministerium. Die erste Version habe mehr als 300 Seiten voller komplexer Formeln umfasst. Man habe jetzt eine Kurzversion, eine neue Gliederung und eine Verlagerung der komplexen Berechnungen in den Anhang verlangt. Und man zeigt sich zuversichtlich: „Derzeit ist die Veröffentlichung des Gutachtens für das Frühjahr geplant.“ Weitere Kosten über die 200 000 Euro hinaus seien nicht vorgesehen – allerdings auch keine Minderung des Preises: „Das wäre nur sinnvoll und möglich, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht würden.“

Karl Drais hätte sich als Erfinder mit solchen Formalitäten wohl nur sehr ungern befasst. Er würde sich jetzt vermutlich auf die zahlreichen Jubiläumsveranstaltungen freuen, die ihm und seinem Laufrad zu Ehren organisiert werden. Sie sind zu finden unter www.200jahre-fahrrad.de. Auf der Startseite ist übrigens Verkehrsminister Winfried Hermann zu sehen – vorbildlich mit Fahrradhelm. Ganz ohne Studie.