Für den gleichen Beitrag bieten manche Kassen mehr als andere. Foto: dpa

Wer mit seiner Krankenkasse unzufrieden ist, sollte nicht zögern zu wechseln, raten Verbraucherschützer. Die Stiftung Warentest hat untersucht, welche Kassen mit günstigem Beitrag punkten oder mit Zuschüssen für Extraleistungen wie Osteopathie und Zahnreinigung.

Berlin - Der Bundesbürger mag saubere Zähne, lässt sich vom Osteopathen behandeln – und möchte dies von seiner Krankenkasse bezuschusst bekommen. Denn für Gesundheitsleistungen allzu tief in die Tasche greifen, das will er nicht. So in etwa lässt sich das Ergebnis der aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest zusammenfassen: Bei ihrem „großen Kassencheck“ („Finanztest“ 6/2017) haben sie bei 75 gesetzlichen Krankenkassen nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Extraleistungen geschaut – bei diesen insbesondere auf die Zuschüsse, die es im Bereich Osteopathie und Zahnbehandlungen gibt. Denn an diesen, so die Feststellung der Warentester, sind die gesetzlich Versicherten besonders interessiert.

Die gute Nachricht der Verbraucherschützer: Es gibt durchaus günstige Kassen, die diesen Wünschen entsprechen, sagt Sabine Baierl-Johna von der Zeitschrift „Finanztest“. Das gilt etwa für die bundesweite BKK Verbund-Plus mit 15,4 Prozent Beitragssatz, die Versicherten ab 18 Jahren 50 Euro pro Jahr für eine Zahnreinigung zahlt sowie mit maximal 360 Euro sechs osteopathische Sitzungen pro Jahr bezuschusst. Auch die in Baden-Württemberg ansässige BKK Scheufelen schneidet im Vergleich gut ab: Ihr Beitragssatz beträgt 15 Prozent. Zudem bezuschusst sie die Zahnreinigungf ür über 18-Jährige mit maximal 75 Euro pro Jahr und die sechs osteopathischen Sitzungen mit immerhin 240 Euro.

Doch auch wer auf andere Extraleistungen Wert legt, wie beispielsweise beim Service, bei Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise in der Schwangerschaft oder weitere alternative Behandlungen wie der Homöopathie, sollte die Angebote der Kassen miteinander vergleichen. „Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat die freie Wahl unter allen Krankenkassen, die in seinem Bundesland tätig sind“, sagt Baierl-Johna.

Wie findet man die passenden Leistungen?
Große Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen nicht. „Die medizinisch notwendigen Leistungen, die etwa 95 Prozent des Angebots ausmachen, sind bei allen gleich“, sagt Sabine Baierl-Johna. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher folgende Faustregel: Je mehr man verdient, desto mehr lohnt es sich, auf den Beitragssatz der Kasse zu achten, denn umso höher ist die Ersparnis bei einem Wechsel zu einer günstigen Kasse. Das gilt auch für alle, die keinen Wert auf Extras und Geschäftsstellen legen. Am günstigsten ist es für die Versicherten in Baden-Württemberg mit der Metzinger BKK, deren Beitragssatz 14,9 Prozent beträgt, sowie mit der BKK Scheufelen (15 Prozent) und der bundesweiten hkk Krankenkasse (15,19 Prozent).
Geringverdiener wiederum sollten sehr wohl auf die Leistungen achten, so Baierl-Johna: „Denn je weniger man verdient, umso mehr fällt es ins Gewicht, wenn die Kasse teure Extras bezahlt, auf die man Wert legt. Um die zu finden, hilft nur der Vergleich: Entweder man schreibt die Kassen an oder aber man nutzt die Datenbank der Stiftung Warentest, in der alle Extraleistungen der Kassen in einem Produktfinder aufgelistet sind.
Was gilt es bei den Extras zu beachten?
Oft müssen Versicherte bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Zusatzleistungen zu erhalten, warnt Baierl-Johna. Beispielsweise bieten viele Vergünstigungen nur bei ausgewählte Zahnärzten, so dass Versicherte das Angebot häufig nicht überall wahrnehmen können. Dafür sind dann oft ein bis zwei Zahnreinigungen im Jahr kostenfrei.
Wie viel lässt sich mit einem Wechsel sparen?
Ob es sich finanziell lohnen kann, die Krankenkasse zu wechseln, hängt vom jeweiligen Einkommen ab und in welcher Steuerklasse man eingestuft wurde. Die Stiftung Warentest hat dazu folgende Beispielrechnung aufgemacht: „Ein Versicherter mit einem Bruttoeinkommen von 4500 Euro im Monat zahlt 579 Euro weniger Beitrag pro Jahr, wenn er von der teuersten bundesweiten in die günstigste Kasse wechselt. Berücksichtigt für den Kassenbetrag wird nur ein Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2017 liegt diese bei 4350 Euro. Wer 2900 Euro im Monat verdient, spart beim Wechsel noch 386 Euro jährlich.“ Doch Vorsicht, warnt Baierl-Johna: „Wer weniger Beitrag zahlt, hat ein höheres Einkommen und muss dieses auch versteuern.“
Wie gelingt der Wechsel?
Um seine Krankenkasse wechseln zu dürfen, muss man mindestens 18 Monate lang Mitglied gewesen sein. Erhebt die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, gibt es zudem das Sonderkündigungsrecht. Für solche Fälle hat der Verbraucherzentrale Bundesverband schon einen Musterbrief erstellt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ist die Kündigung erfolgt, stellt die Kasse eine Kündigungsbestätigung aus. Diese wird zusammen mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse eingereicht. Bis zur Aufnahme muss diese eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen, die beim Arbeitgeber eingereicht wird. Man sollte sich allerdings nicht darauf verlassen, dass die neue Kasse den Wechsel meldet. Daher rät Sabine Baierl-Johna, den Arbeitgeber lieber selbst noch einmal zu informieren. „Ansonsten bleibt man Mitglied in der alten Kasse, und es ändern sich die Kündigungsfristen.“