Die Halle an der Grenze zwischen Kornwestheim steht auf dem Gebiet, dessen Bebauungsplan für unwirksam erklärt wurde. Foto: Lederer

Der Verwaltungsgerichtshof rügt ein „Industriegebiet light“ an der Stadtgrenze zu Stammheim, die Stadt Kornwestheim sieht sich aber im Recht und prüft, ob sie rechtliche Mittel geltend macht.

Stammheim/Kornwestheim - „Nur wo Nutella draufsteht, ist auch Nutella drin“, warb der gleichnamige Nuss-Nugat-Creme-Hersteller vor 40 Jahren für sein Produkt. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim haben der Stadt Kornwestheim jetzt ins Stammbuch geschrieben: Wo Industriegebiet draufsteht, sollte Industriegebiet auch drin sein. Das haben sie beim Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ aber nicht erkennen können und ihn deshalb für unwirksam erklärt.

Ein Anwohner aus Stuttgart-Stammheim hatte gegen den Bebauungsplan geklagt. Mit Erfolg. Am 11. Juni verkündete der 3. Senat sein Urteil, jetzt legte er die 32 Seiten umfassende, hochkomplexe Urteilsbegründung vor. Das Fazit in einfachen Worten: Beim Bebauungsplan handelt es sich um eine Art Mogelpackung.

Eine Art „Zwitter“ zwischen Industrie- und Gewerbegebiet

Die Stadt Kornwestheim hatte im Süden ihrer Gemarkung ein Industriegebiet ausgewiesen, das sie allerdings in Teilbereiche aufgegliedert hat. Für alle Teilbereiche gilt: Sie stehen nur für Betriebe offen, die bestimmte Lärmemissionen nicht überschreiten. Und genau das bemängeln die Mannheimer Richter: „Innerhalb des in dem angefochtenen Bebauungsplan festgesetzten Industriegebiet gibt es kein Teilgebiet ohne Emissionsbeschränkung.“ Kurzum: Es handelt sich gar nicht um ein Industriegebiet, in dem sich für gewöhnlich Produktionsbetriebe ansiedeln dürfen, bei denen es auch etwas lauter zugehen kann. Die Stadt hat, vereinfacht gesagt, eine Art „Zwitter“ zwischen Industrie- und Gewerbegebiet geschaffen, das im Baurecht aber nicht vorgesehen ist.

Aber warum hat die Stadt Kornwestheim ein solches „Industriegebiet light“ ausgewiesen? Für den Bürgerverein Stammheim ist die Antwort klar: Weil sie so höhere Lärmemissionen möglich macht, als sie ein Gewerbegebiet hergeben würde. Die Stadt Kornwestheim empfindet das Urteil indes als „ein wenig kurios“, so Baubürgermeister Daniel Güthler, weil der Stadt nun die Lärmschutzmaßnahmen zum Verhängnis würden, die sie zum Schutz der Menschen in Stammheim vorgesehen habe.

Mannheimer Richter beziehen sich auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Zur Niederlage der Stadt Kornwestheim hat auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig aus diesem Jahr beitragen, das erst gefällt worden ist, nachdem der Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ beschlossen worden war, und auf das sich die Mannheimer Richter explizit beziehen. Danach wird die allgemeine Zweckbestimmung eines Industriegebietes nicht gewahrt, wenn mit Emissionskontingenten, mit denen auch die Kornwestheim gearbeitet hat, Gewerbebetriebe ab einem gewissen Störgrad im gesamten Bereich ausgeschlossen werden. Für den Bürgerverein Stammheim birgt die Urteilsbegründung, mit der man sich laut der Vorsitzenden Anne Gabius, von Beruf übrigens Rechtsanwältin, in den nächsten Tagen intensiv auseinandersetzen will, weitere interessante Aspekte.

So deutet das Gericht an, ohne sich detailliert mit der Frage zu beschäftigen, dass es sich bei „Sieben Morgen“ nicht um ein Mischgebiet handeln dürfte, wie es die Stadt Stuttgart vor knapp 30 Jahren festgelegt hat, sondern um ein Wohngebiet. Das wiederum hätte Auswirkungen darauf, welche Lärmemissionen von Kornwestheim ausgehen dürfen.

Anne Gabius: „Mit diesen Aussagen des Gerichts werden wir uns in naher Zukunft an die Stadt Stuttgart als Plangeberin und an den Gemeinderat Stuttgart wenden und sowohl die Nichtanwendung dieses rechtswidrigen Bebauungsplans (durch die Verwaltung) fordern als auch die Abänderung des Bebauungsplans, sodass geordnete Verhältnisse herrschen und die Anwohner im Bereich des ,Mischgebiets‘ Sieben Morgen endlich ihrem Schutzanspruch entsprechend behandelt werden“. Dies auch im Hinblick auf schon bestehende und zukünftige gewerbliche beziehungsweise industrielle Anlagen in ihrer unmittelbaren Umgebung.

Die Richter gehen auch auf die vom Kläger vorgebrachte Kritik ein, dass die Stadt Kornwestheim im Süden ihrer Gemarkung Gewerbebetrieb um Gewerbebetrieb ansiedelt, aber nicht ein großes Gewerbe- oder Industriegebiet ausweist, sondern mehrere kleine, um, wie die Stammheimer befürchten, „die tatsächlichen Lärmauswirkungen zu verschleiern“. Was den Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ betrifft, sehen die Mannheimer Richter kein Problem. Allerdings ist Kornwestheim derzeit dabei, den Bebauungsplan „Im Bereich Sigelstraße“ für das benachbarte Areal aufzustellen. Und dazu schreibt der dritte Senat in der Urteilsbegründung: Das Vorgehen „mag bedenklich“ sein. Da sie sich aber nicht mit der Sigelstraße zu beschäftigen hatten, machen sie dazu keine weiteren Ausführungen. Güthler sieht die Stadt allerdings auf der sicheren Seite: Die Stadt habe die Verfahren deshalb getrennt, weil Teile des östlichen Bereichs noch von der Bahn genutzt worden seien und sie erst hätten entwidmet werden müssen. Zudem gehe es dort nicht nur um die Ansiedlung von Gewerbe, sondern auch um den Bau der Moschee. „Für uns ist interessant, dass der Senat erkennt, dass die mehrfache Anwendung des Irrelevanzkriteriums der TA Lärm ,problematisch‘ ist, da dies im Endeffekt zu einer relevanten Erhöhung des Immissionspegels führen kann, es also im Ergebnis lauter und lauter wird“, sagt Anne Gabius. „Dieser Aspekt ist für uns daher relevant, da wir derzeit überlegen, auch den Bebauungsplan ,Sigelstraße‘ anzugreifen und uns damit ein erfolgsversprechendes Argument an die Hand gegeben wurde.“ Wie die Stammheimer weiter verfahren, sei allerdings noch nicht abschließend entschieden.

Die Stadt Kornwestheim prüft, ob sie in Revision geht

Die Stadt Kornwestheim prüft, ob sie in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht geht, die der VGH ausdrücklich zugelassen hat. Wichtig sei ihr, dass die Baugenehmigung für die bereits bestehende Logistikhalle, die von der Firma Porsche genutzt wird, Bestandsrecht bekomme, so Bürgermeister Daniel Güthler. Gegen die Baugenehmigung hat ein Stammheimer Bürger Widerspruch eingelegt. Der liegt allerdings beim Regierungspräsidium Stuttgart auf Eis, weil man dort das Urteil aus Mannheim abwarten wollte.Bürgerverein und Interessengemeinschaft wünschen sich, dass sowohl die Stammheimer, etwa über den Bürgerverein als auch der Bezirksbeirat in die weiteren Planungen Kornwestheims und Stuttgarts (vor allem für das „Gewerbegebiet Süd-West“) unmittelbar einbezogen werden „und wir auf Augenhöhe unsere Belange gegenüber den Verantwortlichen geltend machen können“, sagt Anne Gabius. „Hier besteht auf Seiten Kornwestheims und auf Seiten Stuttgarts erheblicher Nachholbedarf.“