Auf Grundlage des Bebauungsplanes „Am Containerbahnhof Süd“ wurde die Mehrzweckhalle (Mitte) gebaut. Foto: Archiv/Werner Kuhnle

Der Verwaltungsgerichtshof rügt ein „Industriegebiet light“ an der Stadtgrenze zu Stammheim, die Stadt Kornwestheim sieht sich aber im Recht und prüft, ob sie rechtliche Mittel geltend macht.

Kornwestheim - Nur wo Nutella draufsteht, ist auch Nutella drin“, warb der gleichnamige Nuss-Nugat-Creme-Hersteller vor ungefähr 40 Jahren für sein Produkt. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim haben der Stadt Kornwestheim jetzt ins Stammbuch geschrieben: Wo Industriegebiet draufsteht, sollte Industriegebiet auch drin sein. Das haben sie beim Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ aber nicht erkennen können und ihn deshalb für unwirksam erklärt.

Ein Anwohner aus Stuttgart-Stammheim hatte gegen den Bebauungsplan geklagt. Mit Erfolg. Am 11. Juni verkündete der 3. Senat sein Urteil, jetzt legte er die 32 Seiten umfassende, hochkomplexe Urteilsbegründung vor. Das Fazit in einfachen Worten: Beim Bebauungsplan handelt es sich um eine Art Mogelpackung.

Eine Art „Zwitter“ zwischen Industrie- und Gewerbegebiet

Die Stadt Kornwestheim hatte im Süden ihrer Gemarkung ein Industriegebiet ausgewiesen, das sie allerdings in Teilbereiche aufgegliedert hat. Für alle Teilbereiche gilt: Sie stehen nur für Betriebe offen, die bestimmte Lärmemissionen nicht überschreiten. Und genau das bemängeln die Mannheimer Richter: „Innerhalb des in dem angefochtenen Bebauungsplan festgesetzten Industriegebiet gibt es kein Teilgebiet ohne Emissionsbeschränkung.“ Kurzum: Es handelt sich gar nicht um ein Industriegebiet, in dem sich für gewöhnlich Produktionsbetriebe ansiedeln dürfen, bei denen es auch etwas lauter zugehen kann. Die Stadt hat, vereinfacht gesagt, einen „Zwitter“ zwischen Industrie- und Gewerbegebiet geschaffen, das im Baurecht aber nicht vorgesehen ist.

Aber warum hat die Stadt Kornwestheim ein solches „Industriegebiet light“ ausgewiesen? Für den Bürgerverein Stammheim ist die Antwort klar: Weil sie so höhere Lärmemissionen möglich macht, als sie ein Gewerbegebiet hergeben würde. Die Stadt Kornwestheim empfindet das Urteil indes als „ein wenig kurios“, sagt Baubürgermeister Daniel Güthler, weil der Stadt nun die Lärmschutzmaßnahmen zum Verhängnis würden, die sie zum Schutz der Menschen in Stammheim vorgesehen habe.

Mannheimer Richter beziehen sich auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Zur Niederlage der Stadt Kornwestheim hat auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig aus diesem Jahr beitragen, das erst gefällt worden ist, nachdem der Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ beschlossen worden war, und auf das sich die Mannheimer Richter explizit beziehen. Danach wird die allgemeine Zweckbestimmung eines Industriegebietes nicht gewahrt, wenn mit Emissionskontingenten, mit denen auch die Stadt gearbeitet hat, Gewerbebetriebe ab einem gewissen Störgrad im gesamten Bereich ausgeschlossen werden. Für den Bürgerverein Stammheim birgt die Urteilsbegründung, mit der sich man sich laut der Vorsitzenden Anne Gabius, von Beruf übrigens Rechtsanwältin, in den nächsten Tagen intensiv auseinandersetzen will, weitere interessante Aspekte. So deutet das Gericht an, ohne sich detailliert mit der Frage zu beschäftigen, dass es sich bei „Sieben Morgen“ nicht um ein Mischgebiet handeln dürfte, wie es die Stadt Stuttgart vor knapp 30 Jahren festgelegt hat, sondern um ein Wohngebiet. Das wiederum hätte Auswirkungen darauf, welche Lärmemissionen von Kornwestheim ausgehen dürfen.

Die Stadt prüft, ob sie in Revision geht

Die Richter gehen auch auf die vom Kläger vorgebrachte Kritik ein, dass die Stadt Kornwestheim im Süden ihrer Gemarkung Gewerbebetrieb um Gewerbebetrieb ansiedelt, aber nicht ein großes Gewerbe- oder Industriegebiet ausweist, sondern mehrere kleine, um, wie die Stammheimer befürchten, „die tatsächlichen Lärmauswirkungen zu verschleiern“.

Wie geht’s nun weiter? Die Stadt Kornwestheim prüft, ob sie in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht geht, die der VGH ausdrücklich zugelassen hat. Wichtig sei ihr, dass die Baugenehmigung für die bereits bestehende Logistikhalle, die von der Firma Porsche genutzt wird, Bestandsrecht bekomme, sagt Bürgermeister Daniel Güthler. Gegen die Baugenehmigung hat ein Stammheimer Bürger Widerspruch eingelegt. Der liegt allerdings beim Regierungspräsidium Stuttgart auf Eis, weil man dort das Urteil aus Mannheim abwarten wollte.