Der Kampfpanzer „Leopard 2 A6“ während der Bundeswehrübung Landoperationen in Bergen (Niedersachsen). Foto: dpa

Es gibt auch ein Informationsrecht des Parlaments und eine Informationspflicht der Bundesregierung, die beim Thema Rüstungsexporte ebenfalls greift, findet Holger Möhle.

Stuttgart - Schweigen als Antwort? Wären die Bundestagsabgeordneten doch nur wie die drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – die Regierenden hätten leichtes Spiel, gerade in Fragen der Rüstungsexportpolitik. Kriegsgerät made in Germany ist ein heikles Thema. Bisher sind Bundesregierungen damit durchgekommen und nach eigenem Selbstverständnis bestens gefahren, das Parlament kurz zu halten und Auskünfte zu möglichen oder tatsächlichen Rüstungsexporten zu verweigern.

Natürlich gibt es einen „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, auf den sich die Regierung bei kniffligen Fragen zurückzieht. Zu viel Transparenz könnte den internationalen Beziehungen der Mittelmacht Deutschland schaden. Schließlich muss Pakistan nicht wissen, welche Rüstungsgeschäfte mit dem verfeindeten Nachbarn Indien in Berlin durchgewinkt werden. Auch Saudi-Arabien muss nicht informiert sein über einen deutschen Rüstungsexport nach Israel.

Doch es gibt auch ein Informationsrecht des Parlaments und eine Informationspflicht der Bundesregierung. Genau darüber verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht in einer Organklage, die drei Grünen-Abgeordnete eingereicht haben. Gut möglich, dass die Richter die Regierenden zumindest in Teilen zum Reden anhalten werden, wenn diese von sich aus nicht wollen. Denn die Regierungspraxis, auf Anfragen zu möglichen Rüstungsexportgeschäften nicht einzugehen oder mit Phrasen abzuspeisen, ist allemal Grund für eine grundsätzliche Klärung.

Wie viel Intransparenz ist erlaubt?

Wie viel Intransparenz darf sich eine Regierung erlauben? Im konkreten Fall versteifte sie sich im Sommer 2011 in einer Fragestunde des Bundestages auf die kollektive Auskunftsverweigerung zu Fragen nach einer möglichen Lieferung deutscher Panzer nach Saudi-Arabien und einem weiteren Waffenexport nach Algerien. Beides keine Staaten, die sich im Namen der Menschenrechte besonders hervorgetan hätten.

Natürlich tagt der Bundessicherheitsrat, der über heikle Waffengeschäfte entscheidet, in geheimer Sitzung in einem abhörsicheren Raum. So muss es bleiben. Eine Regierung muss nicht jedes Detail zu ihrem Ja zu einem Rüstungsgeschäft liefern. Doch der Bundestag, der Soldaten der Parlamentsarmee Bundeswehr in Auslandseinsätze schickt, sollte besser als bisher wissen, wohin deutsche Rüstungsgüter geliefert werden. Denn es geht dabei mitunter auch um Aspekte für künftige Einsatzentscheidungen.

Die Bundesregierung bedient sich gern des Arguments, der Bundestag würde doch informiert: durch den Rüstungsexportbericht. Das stimmt. Nur liefert die Regierung bisher die bis dann mehrfach gefilterte Information zwölf bis 18 Monate später.

Man will künftig besser informieren

Deutschland ist hinter den USA und Russland seit Jahren der weltweit drittgrößte Waffenexporteur, dicht gefolgt von China. Immerhin hat sich die schwarz-rote Koalition vorgenommen, zu dem jährlichen Rüstungsexportbericht noch einen Zwischenbericht über genehmigte Rüstungsexporte des jeweils ersten Halbjahres abzugeben – und dabei insgesamt breiter zu informieren. Das wäre immerhin ein Anfang. Doch auch hier muss die Probe aufs Exempel erst noch folgen.

Das höchste deutsche Gericht wird in seinem Votum zu der Klage auch über eine verfassungsrechtliche Grauzone zu entscheiden haben. Schließlich sind Rüstungsexporte nach Artikel 26 des Grundgesetzes verboten. Wenigstens im Prinzip. Es sei denn, sie werden von der Bundesregierung genehmigt. Deshalb: Eine Regierung muss nicht alles offenlegen. Aber eine zeitnahe (Basis-)Information des Parlamentes darf man ihr zumuten.

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