My Taxi darf künftig keine Rabatte mehr auf Taxifahrten anbieten Foto: dpa

Die Daimler-Tochter My Taxi muss bundesweit ihre Rabattaktionen bei Taxifahrten einstellen. Dieses Gerichtsurteil war überfällig, denn die Aktionen sind gesetzeswidrig.

Stuttgart - Das Frankfurter Landgericht hat gesprochen. Und das ist auch gut so. Seit Monaten streitet die Taxibranche vor Gericht mit My Taxi – in Hamburg, Stuttgart und Köln. Einstweilige Verfügungen werden gegen die Rabattaktionen der Daimler-Tochter verhängt und später wieder kassiert. Jetzt gibt es endlich ein Urteil, das bundesweit Wirkung entfaltet, das Orientierung bietet. Das war überfällig.

Überfällig war aber auch die klare Ansage: Rabatte auf Taxifahrten sind rechtswidrig. Nicht umsonst gibt es in Deutschland ein Personenbeförderungsgesetz. Das schreibt eindeutig vor, dass die festgelegten Tarife weder über- noch unterschritten werden dürfen. Zum Schutz sowohl der Fahrgäste als auch der Transportunternehmen. Ein ruinöser Wettbewerb soll im öffentlichen Nahverkehr, zu dem die Taxibranche gehört, verhindert werden. Sonst zahlen die Kunden irgendwann in der Silvesternacht, wenn die Nachfrage hoch ist, für die Fahrt dreimal soviel wie zu ruhigeren Zeiten.

My Taxi argumentiert, man biete ja keine Personenbeförderung an, sondern sei über die entsprechende App fürs Mobiltelefon lediglich Vermittler. Doch das ist schlicht ein juristischer Winkelzug, um geltendes Recht auszuhebeln. Das Ergebnis der Werbeaktionen bleibt schließlich dasselbe: gesetzeswidriger Rabatt.

Beendet dürfte der Streit aber auch mit dem Frankfurter Urteil nicht sein. Dass Daimler in die nächste Instanz geht, darf als sicher gelten. Damit rollt die Prozesslawine weiter – zwischen zwei Partnern, die eigentlich aufeinander angewiesen sind. Denn es geht um mehr als nur eine Anwendung fürs Mobiltelefon. Schließlich tragen rund 60 Prozent der deutschen Taxis und Mietwagen den Stern. Am Ende könnte es deshalb nur Verlierer geben.

j.bock@stn.zgs.de