Die Fantas im vergangenen Jahr bei den Jazz Open auf dem Schlossplatz. Auch dafür gab es kein Kombiticket. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Man glaubt es kaum, aber es ist tatsächlich so. Im Jahre 2018 kann man auf dem Schlossplatz Konzerte veranstalten, ohne ein Kombiticket anzubieten. Das muss sich ändern, das Land muss endlich eine dementsprechende Pflicht in den Verträgen verankern, findet Redakteur Frank Rothfuß.

Stuttgart - Jeder blamiert sich, so gut er kann. Aber was sich das Land leistet, ist kaum noch in Worte zu fassen. Seit zig Jahren verstößt man gegen Recht und Gesetz, die Luft in der Stadt ist zu dreckig. Um sich um Fahrverbote herumzuwinden, ignoriert man gar Gerichtsurteile und zahlt lieber Zwangsgelder. Also sollte man doch meinen, das Land tue alles, um unnötige Autofahrten in die Stadt zu vermeiden, um so Stickoxide und Feinstaub zu vermindern. Doch weit gefehlt. Das Land vermietet den Schlossplatz und das Alte Schloss, ohne die Veranstalter zu verpflichten, ein Kombiticket anzubieten. Die Stadt handhabt dies seit zehn Jahren anders, gestaltet die Verträge entsprechend. Auch die Staatstheater, die Kulturgemeinschaft, das Theaterhaus, der VfB, die Wagenhallen und viele andere bekommen das hin. Warum das Land dies nicht schafft? Unwillen? Ignoranz? Unvermögen?

Was auch immer. Das muss sich ändern. Und nein, man muss nicht alle Veranstalter über einen Kamm scheren. Die Stadt fordert Kombitickets von jenen, die Eintrittskarten anbieten. Ein Modell, das sich bewährt hat. Und wer wie die Jazz Open städtische Fördergelder bekommt und Landesbesitz als Ort und Kulisse nutzt, muss auch ein Kombiticket anbieten. Das ist nur recht und billig. Es ist schon peinlich genug, das man im Jahre 2018 darüber überhaupt diskutieren muss.

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