Günter H. verbirgt sich vor Beginn des Prozesses stets unter einer Jacke. Der mutmaßliche Doppelmörder im Koffermord-Prozess ist als schuldfähig eingestuft worden. Foto: dpa

Ein psychiatrischer Gutachter hat dem des Doppelmordes angeklagten Günter H. vor dem Landgericht Stuttgart volle Schuldfähigkeit attestiert.

Stuttgart - Die Leichen seien in einem dramatischen Zustand gewesen, der Täter habe eine „exzessive Gewaltanwendung“ an den Tag gelegt, sagt der psychiatrische Gutachter Peter Winckler vor der 1. Strafkammer des Landgerichts. Winckler soll beurteilen, ob Günter H., des Doppelmordes an Peter G. und Sylvie C. angeklagt, schuldfähig ist.

Auf den ersten Blick würde man an der geistigen Gesundheit desjenigen, der die Tat verübt hat, zweifeln, so Winckler. Vor allem, wenn man an die postmortalen Verstümmelungen der Leichen denke. Der Mörder habe schließlich versucht, dem männlichen Opfer Kopf und Genitalien abzuschneiden. „So etwas hat häufig einen psychiatrischen Hintergrund“, sagt Winckler.

Sollte jedoch der Angeklagte der Täter sein, hätten sich die Indizien für eine psychische Störung nicht erhärten lassen. Der Gutachter legt sich fest: „Günter H. ist kein psychotischer Täter – falls er der Täter ist.“ Der Mord an dem 50-jährigen Mann und der 47-jährigen Frau aus dem Trinkermilieu rund um den Ostendplatz weise zwar sadistische Züge auf. Da gebe es eine Lust an Misshandlung, aber das bewege sich noch nicht im pathologischen Bereich.

Auch sei Günter H. in der Tatnacht auf den 30. Mai vorigen Jahres trotz Alkohols sicherlich nicht in einem hochgradig enthemmten Rauschzustand gewesen. Das zeige schon das geplante Beseitigen der Leichen aus seiner Wohnung in Gablenberg. Fazit: Der 48-jährige Angeklagte sei zwar alkoholabhängig, aber nicht psychisch krank und deshalb voll schuldfähig.

Auch gegenüber dem Gutachter hat Günter H. wiederholt gesagt, er sei Opfer eines Justizkomplotts, er stehe bei der Polizei auf der „Abschussliste“. Höhere Machenschaften seien gegen ihn am Werk, es habe politischen Einfluss gegeben, man wolle ihm den Mord anhängen. Die Schar etwaiger Belastungszeugen bestehe aus gelangweilten Rentnern und aus Frauen, die bei ihm abgeblitzt seien. Er sei unschuldig. Sylvie C. habe in seiner Wohnung ihren Freund Peter G. aus Hass getötet.

Er selbst sei währenddessen mit einem Blackout im Nebenzimmer gelegen. Später habe sich Sylvie C. dann selbst stranguliert. Er habe die Leichen dann in Panik in zwei Rollkoffer gepackt und im Schlossgarten abgestellt. „Wenn ich der Täter wäre, hätte ich die Leichen ganz verschwinden lassen und wäre geflohen“, so Günter H. zum Gutachter. Das Motiv des Staatsanwalts, er habe etwas von Sylvie C. gewollt und habe deshalb Peter G. getötet, sei „Unfug“. Es sei völlig undenkbar, dass er etwas von der völlig verwahrlosten Frau gewollt habe. Die Justiz wolle ihn als „Volksschädling“ eliminieren, so Günter H.

Der 48-Jährige hat bereits 16 Vorstrafen auf dem Kerbholz. Vieles davon sind Diebstähle und Autoaufbrüche aus Jugendzeiten. Allerdings soll er im Herbst 2011 einen Mann am Ostendplatz mit einer Fahrradkette gewürgt haben. Dafür war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch habe er einem Mann die Zähne ausgeschlagen – immer in betrunkenem Zustand. Nüchtern, so sagen Zeugen, sei er hilfsbereit und freundlich. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.