Der Angeklagte soll in seiner Zelle ausgeflippt sein Foto: dpa

Der achte Tag im sogenannten Koffermord-Prozess beginnt am Donnerstag verspätet. Der 48-Jährige, angeklagt des Mordes an Sylvie C. und Peter G., soll am Vortag in der Justizvollzugsanstalt Stammheim ausgerastet sein – was Günter H. bestreitet.

Stuttgart - Der achte Tag im sogenannten Koffermord-Prozess beginnt am Donnerstag verspätet. Der psychiatrische Gutachter soll zu Günter H. in die Vorführabteilung kommen. Der 48-Jährige, angeklagt des Mordes an Sylvie C. und Peter G. aus dem Trinkermilieu am Ostendplatz, soll am Vortag in der Justizvollzugsanstalt Stammheim ausgerastet sein – was Günter H. bestreitet.

Mithäftlinge hatten berichtet, Günter H. habe sich in seiner Zelle verbarrikadiert und fabuliere, das FBI und die CIA würden ihn verfolgen und ihm nach dem Leben trachten. Betrete jemand seine Zelle, müsse er in Notwehr gewalttätig werden. Daraufhin wurde Günter H. ins Vollzugskrankenhaus auf dem Hohenasperg gebracht. Der psychiatrische Gutachter Peter Winckler, der dem Prozess ohnehin als Sachverständiger beiwohnt, erklärt den 48-Jährigen schließlich für verhandlungsfähig.

„Das mit dem FBI und der CIA stimmt nicht“, sagt der Angeklagte vor der 1. Strafkammer des Landgerichts. Er fühle sich imstande, an der Verhandlung teilzunehmen. In der U-Haft sei alles in Ordnung, die Vollzugsbeamten seien zufrieden mit ihm. „Ich musiziere, entwickele mich weiter und bin lebensbejahend“, so Günter H. Er hält allerdings an seiner Verschwörungstheorie fest. Dem Gutachter gegenüber hat er am Mittwoch wiederholt, es laufe ein Komplott gegen ihn, angezettelt von Polizei, Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin. Die zwei Leichen seien so manipuliert worden, dass man ihm den Mord anhängen könne. Er sei aber unschuldig, die Frau habe Peter G. in der Nacht auf den 30. Mai 2014 umgebracht und dann sich selbst. Er habe die Leichen „nur“ in die Koffer gesteckt und im Schlossgarten abgelegt.

Nachdem die Strafkammer mehr als ein Dutzend Polizisten, Kriminaltechniker und -technikerinnen sowie mehrere Rechtsmedizinerinnen und -mediziner gehört hat, treten nun Umfeldzeugen auf. So auch die Kellnerin eines Lokals im Stuttgarter Osten, in dem Günter H. und Sylvie C. in der Tatnacht zu Gast gewesen waren. Und zwar, nach Günter H.s Version, nach dem Mord in seiner Gablenberger Wohnung an Peter G.

Das ungleiche Paar, er fast zwei Meter groß und kräftig, sie 30 Zentimeter kleiner als er, schmächtig und laut Zeugen ziemlich ungepflegt, waren mit einem Taxi in das Lokal gefahren.

„Sie haben sich benommen wie Verliebte“, sagt die Kellnerin. Er habe sie mehrmals geküsst, er habe ab und zu ein Liedchen geträllert, die beiden hätten sich umarmt, Bier, Weinschorle und Ouzo getrunken und gegessen. „Sie hatte einen Knutschfleck am Hals“, ist sich die Bedienung sicher. Gegen 2.30 Uhr seien sie gegangen, die Frau sei ziemlich betrunken gewesen. Beim Gehen habe der Mann noch eine eindeutige Bewegung mit den Hüften gemacht, was die Kellnerin zu der Annahme brachte, das Paar habe eine heiße Nacht vor sich. Tatsächlich soll Günter H. die 47-jährige Sylvie C. später in seiner Wohnung ermordet haben.

Was bisher noch nicht geklärt ist: Nach beiden Versionen – die mit Günter H. als Mörder oder die des Angeklagten mit Sylvie C. als Mörderin des Peter G. – hätte man zwingend die Kleidung wechseln müssen, ehe man in das Lokal ging. Denn der Mord an dem 50-Jährigen war ein Blutbad. Ihm wurde unter anderem der Schädel regelrecht zertrümmert.