Die Staatsanwaltschaft hat den Mordvorwurf gegen den 48-jährigen Angeklagten im Koffermord-Prozess in Stuttgart fallen gelassen. Dennoch müsse der gelernte Maurer wegen zweifachen Totschlags lebenslang in Haft, fordert die Anklage. Foto: dpa

Lebenslang wegen zweifachen Totschlags - so will die Staatsanwaltschaft den Angeklagten im Prozess um die Kofferleichen bestrafen. Eine mögliche Sicherungsverwahrung ist vom Tisch.

Stuttgart - Im Prozess um die beiden Stuttgarter Kofferleichen hat die Staatsanwaltschaft den Mordvorwurf gegen den 48 Jahre alten Angeklagten fallen gelassen. Dennoch müsse der gelernte Maurer wegen zweifachen Totschlags lebenslang in Haft, forderte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer am Landgericht Stuttgart. Aus Sicht des Verteidigers könne man seinen Mandanten allenfalls wegen einfachen Totschlags verurteilen. Er plädierte daher auf eine maximale Haft von sieben Jahren.

Aus Sicht der Anklage steht fest, dass der 48-Jährige an Himmelfahrt 2014 im Rausch zwei seiner Zechkumpanen getötet hat. Die Reihenfolge spiele dabei keine Rolle. Es sei aber davon auszugehen, dass er erst die 47 Jahre alte Frau angegriffen hat. Laut Obduktion ist sie an mehreren Messerstichen verblutet. Den 50 Jahre alten Mann habe der Angeklagte mit einem Feuerlöscher erschlagen. Sein Schädel zerbrach. Beide Toten wurden der Obdachlosen-Szene zugerechnet. Nüchtern sei der Angeklagte „freundlich und hilfsbereit“, sagte der Staatsanwalt. Unter Alkohol werde er jedoch extrem aggressiv, was auch diverse Vorstrafen wegen Körperverletzungen zeigten. Auch zur Tatzeit Ende Mai 2014 stand er unter Bewährung. Dass der Täter laut Obduktion versucht haben muss, beim Mann nach dem Tod noch die Genitalien und den Kopf abzutrennen, lasse sich nur mit Sadismus beschreiben.

Der Verdächtige hielt bis zum Schluss an einer Komplott-Theorie fest

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei zwingend, betonte der Staatsanwalt, eine Sicherungsverwahrung nach der Haft aber nicht. Das Motiv habe nicht abschließen geklärt werden können. In der Anklage war noch von einer Beziehungstat die Rede. Eifersucht komme aber „eher nicht“ in Betracht. Die Tat liege „nah am Mordmerkmal Heimtücke“, letztlich lasse sich das aber nicht ausreichend belegen.

Die beiden Leichen wurden am 1. Juni 2014 nackt in zwei Reisekoffern verpackt von Spaziergängern an einem Bahndamm im Schlossgarten gefunden. Die Suche nach einem Täter gestaltete sich zunächst als sehr schwierig. Auch ein Fahndungsaufruf in der TV-Sendung „Akteneichen XY... ungelöst“ blieb zunächst ohne Erfolg. Erst zwei Wochen nach Auffinden der Koffer wurde der 48-Jährige festgenommen.

Er hielt bis zum Schluss an einer Komplott-Theorie fest: Die Leichen seien von der Gerichtsmedizin manipuliert worden, um ihm die Sache anzuhängen. In Wahrheit habe die stark depressive Frau den Mann erschlagen und sich dann selbst das Leben genommen. Er habe die Leichen nur in die Koffer gepackt und diese im Schlossgarten abgestellt. Im Prozess sei nicht bewiesen worden, dass es anders gewesen sein könnte. Nach Angaben seines Verteidigers komme beim Tod des 50-Jährigen nach wie vor auch die Frau als Täterin infrage. Zudem müsse beim Urteil erheblich die „Minderung des Hemmungsvermögens“ durch den Alkohol in Betracht gezogen werden. „Denken wir uns den Alkohol weg, wäre er nicht hier gelandet.“

Der Prozess wird am 31. März fortgesetzt. Dann könnte das Urteil gesprochen werden.