Zu Beginn jedes Prozesstags verbirgt Günter H. sein Gesicht Foto: dpa

Während der des Doppelmordes angeklagte Günter H. vor der 1. Strafkammer des Landgerichts weiter hartnäckig an seiner Verschwörungstheorie festhält, kommen immer mehr Details des schier unglaublichen Falls ans Licht.

Stuttgart - Während der des Doppelmordes angeklagte Günter H. vor der 1. Strafkammer des Landgerichts weiter hartnäckig an seiner Verschwörungstheorie festhält, kommen immer mehr Details des schier unglaublichen Falls ans Licht. Vor allem die beiden Opfer, der 50-jährige Peter G. und die 47-jährige Sylvie C., wiesen offenbar schreckliche Verletzungen auf.

Günter H. spricht von Manipulationen. Den Leichen seien nachträglich Schnitte und Stiche zugefügt worden, um zu verschleiern, dass sie durch Strangulation zu Tode gekommen seien, sagt der 48-Jährige. Sylvie C. habe in der Nacht auf den 30. Mai 2014 in seiner Wohnung Peter G. umgebracht – aus Hass, im Streit. Später habe sich Sylvie selbst stranguliert. Der Angeklagte besteht darauf, nichts mit den Morden zu tun zu haben. Er habe lediglich die beiden Leichen nackt in zwei Rollkoffer verpackt und im Unteren Schlossgarten abgestellt.

Diese Version habe er gleich in seiner ersten Vernehmung zum Besten gegeben, so ein Kripobeamter im Zeugenstand. „Dabei war er sicher, gefasst, sprachgewandt und ruhig“, so der Zeuge.

Im Prozess macht Günter H. rege von seinem Recht Gebrauch, die Zeugen zu befragen. Die Kriminaltechniker, der die Leichen nach dem Auffinden am 1. Juni in Augenschein genommen hatten, konfrontiert er mit seiner Verschwörungstheorie. Die Techniker hatten Fotos von den Koffern und den Leichen gemacht. „Fotos kann man auf viele Arten manipulieren“, so der Angeklagte. Und auch die Verwesung der Leichen sei durch zu hohe Raumtemperatur beschleunigt worden, sagt Günter H. All das stellen die Beamten in Abrede – was den 48-Jährigen nicht sonderlich zu beeindrucken scheint.

Der Staatsanwalt wirft Günter H. vor, er habe die Frau und den Mann, die er aus der Trinkerszene am Ostendplatz kenne, umgebracht. Man sei zu ihm in die Wohnung nach Gablenberg gefahren. Der Angeklagte habe etwas mit Sylvie C. anfangen wollen, Peter G. sei ihm dabei im Wege gestanden. Deshalb habe der 50-Jährige sterben müssen. Als Sylvie C. den Angeklagten dann abgewiesen habe, hatte auch sie ihr Leben verwirkt. Mord aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung – so die Anklage.

Offenbar kann von Strangulation bei den Opfern – wie von Günter H. behauptet – nicht die Rede sein. Beide Leichname wiesen Schnitt- und Stichverletzungen auf, bei Peter G. auch im Intimbereich. Zudem hat man dem männlichen Opfer mit einem Akkuschrauber eine Schraubenmutter in die Schulter gedreht und auch an anderen Stellen gebohrt. Peter G. hatte zudem einen eingeschlagenen und deformierten Schädel. Das genaue Ausmaß der Verletzungen wird die Rechtsmedizinerin in ihrem Bericht darstellen.

Günter H., der wegen Autodiebstählen und anderen Delikten bereits eine Haftstrafe hinter sich hat, bleibt dabei: Die Frau hat den Mann umgebracht und dann sich selbst. Die wüsten Wunden seien den Leichen post mortem zugefügt worden, um ihm den Mord anhängen zu können.

Besonders makaber ist ein Zettel, den die Polizei in dem großen Rollkoffer sichergestellt hat, in den Peter G. gezwängt worden war. „Alles Liebe zu deinem Geburtstag, Gesundheit und dass dieses Jahr für dich alles viel besser wird“, ist darauf zu lesen. Ein Handschriften-Gutachter vom Landeskriminalamt Wiesbaden sagt, es sei zu 95 Prozent sicher, dass der handgeschriebene Geburtstagswunsch von Sylvie C. stamme. „Der Zettel muss irgendwie in den Koffer gerutscht sein“, sagt Günter H. Der Prozess wird am 23. Februar fortgesetzt.