Auch im Köngener Kindergarten Burggärtle wird in Zeiten der Corona-Pandemie möglichst oft im Freien gespielt. Foto: Roberto Bulgrin

Der Verzicht auf Kinderbetreuungsgebühren im April und Mai entlastet Köngener Familien. Das ist aus Sicht der Verwaltung eine wichtige Aufgabe in der Krise. Trotz der landes-Soforthilfe zahlt die Kommune drauf.

Köngen - Im April und Mai zahlen Eltern keine Gebühren für die Köngener Kindertagesstätten sowie für die Schulkindbetreuung. Da die Einrichtungen wegen der Corona-Verordnung bereits seit 16. März 2020 zu sind, beschlossen die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung, für die zwei Monate keine Gebühren zu erheben. Die Notbetreuung müssen die Eltern allerdings bezahlen. Im Juni war teilweise wieder eingeschränkter Regelbetrieb möglich. Ziel war es nach den Worten von Katharina Keller, der stellvertretenden Leiterin des Schul- und Sozialamts, den Kleinen zumindest alle drei Tage den Kindergartenbesuch zu ermöglichen: „Die Eltern zahlen nur für die Tage, an denen die Kinder auch da waren.“