Streitgegenstand: die Vorgänge in der Auslandsabteilung des Klinikums. Foto: Lg/Zweygarth

Die Rathausspitze wehrt sich gegen den Vorwurf der Ratsmehrheit, man habe sich bei der Trennung vom früheren Klinikgeschäftsführer auf Grund von Versäumnissen für den „goldenen Handschlag“ entschieden. Die Verwaltung hat nun ihren Abwägungsprozess dargestellt.

Stuttgart - Die Verwaltungsspitze hat am Mittwoch auf die Vorwürfe aus dem Rat reagiert, man habe sich bei der Trennung vom früheren Klinikgeschäftsführer Ralf-Michael Schmitz für den umstrittenen Aufhebungsvertrag entschieden, weil man die Zwei-Wochen-Frist für eine fristlose Kündigung versäumt habe. In der Stellungnahme, die auf Antrag der Grünen vorgelegt wurde, schildert die Verwaltung den vorangegangenen Abwägungsprozess. Eine Debatte fand in der Sitzung des Verwaltungsausschusses nicht statt. Außer den Grünen sahen sich die Fraktionen nicht in der Lage, das erst am Vorabend zugestellte 18-Seiten-Papier spontan zu kommentieren. Voraussichtlich nächste Woche soll es nun eine Sondersitzung geben.

Unter anderem mit dem sogenannten „goldene Handschlag“ befasst sich im Klinikskandal der Akteneinsichtsausschuss des Rats. Nach der Trennung im März 2016 gab es Kritik, weil dem Klinikgeschäftsführer 100 000 Euro Abfindung zugesprochen wurden und fünf Jahre vor dem regulären Vertragsende 2021 eine Pension von 160 000 Euro im Jahr (macht 900 000 Euro), als ob nichts gewesen wäre.

„Kein offensichtlicher Grund“

In der Ratsvorlage begründet die Verwaltung, warum sie Schmitz nicht fristlos gekündigt hat. In einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vom 18. Dezember 2015 zu den Geschäften der International Unit (IU) des Klinikums waren strafrechtlich relevante Handlungen moniert worden. Nach Auffassung des RPA habe der Geschäftsführer des Klinikums in der Sache zwar „seine Sorgfaltspflicht verletzt“. Aus dem Bericht habe sich aber „kein offensichtlicher Grund für eine außerordentlich Kündigung“ von Schmitz ergeben.

Man sei am 18. Dezember 2015 nicht davon ausgegangen, dass zu diesem Zeitpunkt die Zwei-Woche-Frist für eine außerordentliche Kündigung angelaufen war, da man erst „Anhaltspunkte“ für kündigungsrelevante Vorgänge gehabt habe. Nach der Rechtssprechung sei auch „möglich und zulässig“, erst einmal „das Ergebnis strafrechtlicher Ermittlungen abzuwarten“. Diese habe man selbst durch die Weitergabe des RPA-Berichts an die Staatsanwaltschaft „maßgeblich angestoßen“.

Andere Lösungen noch teurer?

Im Februar 2016, kritisieren die Ratsfraktionen, habe aber ein Gutachten von einer fristlosen Kündigung des Geschäftsführers abgeraten, weil da die Zwei-Wochen-Frist schon abgelaufen gewesen sei. Weshalb sie der Verwaltung, die gar keine andere Wahl als die teure Trennung mehr gehabt habe, vorwerfen, über die Sachlage unzureichend informiert zu haben.

Das weist die Stadt vehement zurück. Man habe noch weitere Gründe für den erfolgten Schritt gehabt. So das „Risiko eines jahrelangen Arbeitsgerichtsprozesses“, der angesichts der wirtschaftlichen Schieflage des Klinikums den notwendigen und inzwischen erfolgten Neustart unmöglich gemacht hätte. Eine Rolle habe auch gespielt, dass man den entstandenen Schaden durch die Versicherung regulieren wollte. „Den Geschäftsführer in die Haftung zu nehmen, hätte bedeutet, den Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung zu verlieren“, heißt es in dem Papier. Nach der Rechnung der Stadt wären andere Lösungen, so die Risiken eingetreten wären, noch 1,6 Millionen Euro teurer gewesen.

Aussprache in der nächsten Woche

Dass man dem Rat den RPA-Bericht vorenthalten hat und – so die Kritik der Ratsmehrheit – dem Hauptorgan die Entscheidung genommen hat, begründet die Stadt damit, dass man von der Staatsanwaltschaft wie von der Steuerfahndung um Vertraulichkeit gebeten worden sei. Man wollte „den Ermittlungserfolg nicht gefährden“. Die Veröffentlichungen zu den vorläufigen Ergebnissen des nicht öffentlich tagenden Akteneinsichtsausschusses zeige, so ein Seitenhieb, in den Ratsgremien könne „mit einer Wahrung der Nichtöffentlichkeit nicht gerechnet werden“.

Wie berichtet, sieht die Mehrheit der Ratsfraktionen das – außer den Grünen – ganz anders. Kommende Woche soll es darüber eine ausführliche Aussprache geben.