Fernwärme – eine der vielen Möglichkeiten, Häuser zu beheizen Foto: dpa

Die grün-schwarze Koalition ist kurz davor, den Streit um das Klimaschutzgesetz beizulegen. Lediglich die Pflicht für Städte, eine „Wärmeplanung“ vorzunehmen, steht noch zwischen den Regierungspartnern.

Stuttgart - Das Tauziehen um die Eckpunkte für ein neues Klimaschutzgesetz, ein zentraler Konflikt der grün-schwarzen Koalition, geht am Dienstag in eine weitere Runde. Die Regierungspartner hoffen, dass es die letzte sein wird, denn in den vergangenen Monaten haben sie sich in zähen Verhandlungen einander angenähert – bis auf einen Punkt: Während Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) die Städte zu einer umfassenden Analyse ihres Wärmebedarfs verpflichten will, hält die CDU diese Vorschrift für verfrüht.

„Auch wir halten kommunale Wärmepläne für richtig, aber man sollte zunächst die Betroffenen zu Wort kommen lassen“, sagte der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Paul Nemeth, unserer Zeitung. Es sei notwendig, dies vor allem mit dem Städtetag „auf Augenhöhe“ zu bereden, anstatt dies zu dekretieren. Aktuell stehe ohnehin nur die Verabschiedung von „Eckpunkten“ für ein neues Klimaschutzgesetz an. Das Gesetz selbst solle erst im Lauf des Jahres neu gefasst werden. Es reiche also, die Pflicht zur Wärmeplanung im Lauf des Gesetzgebungsverfahren festzuschreiben.

Bis zu zehn Millionen Euro Kosten

Im Stuttgarter Umweltministerium sieht man das anders. Wenn man den Kommunen den Aufwand für diese neue Aufgabe vollständig erstatten wolle – die Rede ist von Gesamtkosten von bis zu zehn Millionen Euro – müsse dies zuvor als Pflicht festgeschrieben sein, heißt es in Unterstellers Haus.

Eigentlich wollte der Umweltminister am Dienstag in der CDU-Landtagsfraktion die noch offenen Fragen selbst beantworten. Ob das Treffen stattfindet, war am Donnerstag aber noch offen. Es hängt davon ab, ob die Koalitionspartner einen Kompromiss finden.

Der Umweltminister will die 103 Stadtkreise und Großen Kreisstädte verpflichten, den Wärmebedarf sämtlicher Gebäude sowie die vorhandenen Wärmequellen zu ermitteln. Damit die Kommunen detailliertere Angaben erheben können, erwägt das Umweltministerium die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage. Außerdem sollen die Städte die vorhandenen Energiepotenziale ermitteln: zum Beispiel die Abwärme von Industriebetrieben, aber auch erneuerbare Energien. Schließlich soll jede Stadt ein Konzept entwickeln, aus dem hervorgeht, wie sich eine effiziente und dekarbonisierte Wärmeversorgung erreichen lässt.

In den 103 kreisfreien Städten lebt rund die Hälfte der rund elf Millionen Baden-Württemberger. Die Kosten für die Wärmeanalyse werden auf ein bis zwei Euro pro Einwohner geschätzt.