Daimler glaubt, dass die Umwelthilfe einen vorzeitigen Ausstieg aus der Verbrennertechnologie auf dem Rechtsweg nicht erzwingen kann. Foto: Imago/Arnulf Hettrich

Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollen Daimler, BMW und VW auf dem Rechtsweg zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bringen.

Stuttgart - Geringe Erfolgsaussichten werden den Umweltverbänden Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingeräumt, die mit juristischen Mitteln vier deutsche Konzern zu mehr Klimaschutz zwingen wollen. Energie- und Umweltrechtler Olaf Däuper von der Kanzlei Becker Büttner Held sagte gegenüber unserer Zeitung: „Wenn man sich die bisherige Rechtsprechung in Deutschland anschaut, würde ich die Erfolgsaussichten einer Klage der Umweltverbände gegen deutsche Konzerne als gering einschätzen.“

„Kein Grund für Unterlassungsanspruch“

Die DUH und Greenpeace hatten medienwirksam kurz vor Beginn der IAA angekündigt, Klagen gegen die Autohersteller Daimler, BMW, Volkswagen und den Öl- und Erdgasproduzenten Wintershall Dea vorzubereiten. Die Umweltverbände fordern die Hersteller auf, bis 2030 aus dem Geschäft mit Verbrennungsmotoren auszusteigen. Wintershall DEA soll nach 2026 keine fossilen Brennstoffe mehr neu erschließen. Die Verbände setzen den Konzernen Fristen bis Ende Oktober beziehungsweise 20. September, um auf das „Anspruchsschreiben“ zu antworten. Sollte die Antwort unbefriedigend sein, drohe eine Klage.

Daimler reagierte gelassen auf die Drohung. „Wir sehen keine Grundlage für einen Unterlassungsanspruch“, heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns. Sollte es zu einer Klage kommen, werde man nicht klein beigeben: „Wir werden uns dagegen mit allen juristischen Mitteln wehren.“ Im Übrigen verweist der Konzern auf sein Engagement zum Klimaschutz: „Wir bereiten uns darauf vor, noch vor Ende des Jahrzehnts vollelektrisch zu werden, wo immer die Marktbedingungen es zulassen.“

Spektakuläre Urteile

Die Umweltverbände hatten eine Klage gegen die Konzerne bereits angekündigt. Sie erhoffen sich von juristischer Seite Unterstützung. Tatsächlich haben die Gerichte in diesem Jahr bereits in zwei Fällen spektakuläre Urteile und Beschlüsse zum Klimaschutz gefasst.

Ende Mai hatte ein niederländisches Gericht in Den Haag den niederländisch-britischen Ölkonzern Shell zu mehr Klimaschutz verurteilt und ordnete konkrete Reduktionsziele an. Shell hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat zudem in einem Beschluss das deutsche Klimaschutzgesetz beanstandet und die Bundesregierung zu Nachbesserungen verpflichtet.

Juristen hegen Zweifel

Juristen bezweifeln, dass die beiden Entscheidungen als Blaupausen für das Vorgehen der Umweltverbände taugen. Die Rechtsordnung in den Niederlanden sei in diesem Punkt nicht vergleichbar mit der deutschen. Man müsse einem Unternehmen schon nachweisen, dass es gegen Umweltgesetze verstoße, damit eine Klage Erfolg habe. Die EU-Kommission habe jüngst auch kein Verbot der Produktion von Autos mit Verbrennungsmotor vorgeschlagen. Sie möchte vielmehr durchsetzen, dass 2035 der Flottengrenzwert beim CO2-Ausstoß auf Null gesetzt wird.

Auch die Karlsruher Entscheidung könne nicht als Vorbild dienen: Der Beschluss der Karlsruher Richter richte sich ja nicht gegen einzelne Unternehmen, sondern gegen die Bundesregierung. Juristen weisen zudem darauf hin, dass ein Erfolg einer Klage sehr ungewöhnlich wäre, weil dann einzelne große und bekannte Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den anderen Unternehmen hätten.