Eine Erzieherin ist wegen des Todes einens Kleinkindes in ihrer Obhut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Foto: dpa

Ein 16 Monate alter Junge hatte sich im Juni 2015 unbemerkt aus einem Hühnerstall geschlichen und war kopfüber in einen Plastikkübel gestürzt, in dem das Wasser nur wenige Zentimeter hoch stand. Die Erzieherin ist nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Minden - Das Amtsgericht Minden hat eine 38-jährige Erzieherin nach dem Tod eines Kleinkindes zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein 16 Monate alter Junge in ihrer Kindertagesstätte in Porta Westfalica war im Juni 2015 in einen wenige Zentimeter hoch mit Wasser gefüllten Maurerkübel gefallen und ertrunken.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Leiterin der Tagesstätte ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt hat. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht der Forderung der Nebenkläger an. Die Staatsanwaltschaft hatte nur eine Geldstrafe für die Hartz-IV-Empfängerin gefordert. Die Verteidigung selbst hatte keinen Strafantrag gestellt und ließ offen, ob sie das Urteil annehmen wird.