Zwanzig Stuttgarter Familien klagen die Kostenübernahme für den teureren Platz in einer privaten Kita ein. In zwei Fällen hat die Stadt diesen Streit verloren. Foto: Patricia Sigerist

Wer zahlt die teure Kita, wenn die Stadt den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht erfüllt? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Stadt muss zahlen. 40 Familien winkt nun die Kostenerstattung.

Stuttgart - Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die Revision in einem Kita-Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim abgelehnt. Damit ist letztinstanzlich entschieden, dass die Stadt rund 18 000 Euro an zwei Familien zurückzahlen muss. So viel teurer als in städtischen Einrichtungen waren die Krippenplätze in einer privaten Kita.

„Dieses Urteil überrascht uns“, sagte der stellvertretende Jugendamtsleiter Heinrich Korn am Freitag auf Anfrage. Die Verwaltung wolle erst noch zu einer Bewertung kommen. „Fakt ist, dass damit zwei Verfahren rechtskräftigsind“, so Korn. Man müsse nun klären, wie man auf jene zwanzig Eltern zugehe, deren Verfahren bisher zurückgestellt worden sind. „Mit Sicherheit werden wir die Familien zeitnah anschreiben“, sagte Korn.

Zwei Niederlagen vor Gericht

Entschieden werden müsse, wie mit den Ansprüchen der Eltern umgegangen werde, ob man beispielsweise Beträge pauschaliere oder die angefallenen Kosten voll ersetze. Die Preisdifferenz zwischen der von den Familien gewählten Kitas und den städtischen Einrichtungen sei unterschiedlich. Korn geht davon aus, dass die Rückerstattungssumme „im unteren sechsstelligen Bereich“ liege. Juristisch möglich ist, dass die Stadt einen oder weitere Fälle einzeln vor Gericht bringt.

Der Beginn der juristischen Auseinandersetzungen liegt fast vier Jahre zurück. Damals suchte eine Familie für ihren zweijährigen Buben einen Krippenplatz, die Stadt konnte jedoch keinen anbieten. Vor dem Hintergrund, dass Kinder mittlerweile einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze haben, die Stadt aber keinen zu bieten hatte, griff die Familie auf eine private Einrichtung zurück und verklagte die Stadt auf Erstattung des Differenzbetrags in Höhe von 5620 Euro. Am 28. November 2014 verhandelte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Fall, übrigens den ersten dieser Art im Südwesten, und verurteilte die Stadt zum Zahlen. Die zweite Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erlitt die Stadt im Fall Ella; deren Eltern hatten ebenfalls aus Mangel an städtischen Angeboten auf eine Kita zurückgegriffen, die monatlich 858 Euro plus Gebühren kostete. Zum Vergleich: für einen städtischen Krippenplatz fielen damals 301 Euro monatlich an.

Gericht hält Revision für aussichtslos

Die Stadt wollte sich damit nicht abfinden und stellte beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Antrag auf Zulassung zur Berufung. Bürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) hatte damals noch auf München verwiesen: Dort waren Ansprüche von Eltern auf finanziellen Ausgleich vom Gericht abgewiesen worden, man hoffte auf ein ähnliches Urteil. Mannheim jedoch ließ die Berufung nicht zu, die Landeshauptstadt suchte Klärung in der nächsthöheren Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – und hat verloren. Mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 wiesen die Richter die Beschwerde der Stadt zurück.

Auf die Sache selbst geht das BVG in der Urteilsbegründung nicht ein. Es attestiert der Stadt jedoch, dass eine Revision aus juristischen Gründen aussichtslos sei und keine grundsätzliche Bedeutung in der Rechtssache habe. „Es hat mich fürchterlich geärgert, dass die Stadt dafür noch mal Geld rausgeworfen hat“, sagt Sebastian Frahm, der Vater der kleinen Ella. Er werde „gleich am Montag dem Anwalt die Aufforderung schicken, mir fristgerecht die rund 12 000 Euro plus Zinsen zu zahlen“.

Anwalt der Stadt verärgert Eltern

Frahms Groll – er ist selbst Anwalt – hat auch damit zu tun, wie die Stadt mit seiner Familien umgehe: „Man wollte mir weismachen, dass ich vor Gericht zuerst einen Platz erstreiten müsste, bevor ich den Differenzbetrag für eine teurere Kita einklagen könne. Vor Gericht bezweifelte der Anwalt der Stadt gar noch, dass ich und meine Frau eine Vertretungsberechtigung für meine Tochter haben. Da bin ich richtig sauer geworden.“ Er befürchte, „dass nun jeder Einzelne den Rechtsweg beschreiten muss wie ich“.

Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Stuttgart sind zurzeit zwanzig Verfahren noch anhängig, in denen es um die Erstattung der Differenzbeträge für Kita-Plätze gehe. Das sind zwei mehr als im Januar 2016. Laut Heinrich Korn gebe es rund vierzig ruhende Verfahren bei der Stadt. Mehr als zehn Familien klagen statt der Kita-Mehrkosten den Kita-Platz ein.