Scharfzüngig: AfD-Landtagsabgeordneter Fiechtner Foto: dpa

Die AfD-Fraktion im Landtag hat ihren Abgeordneten Heinrich Fiechtner kaltgestellt. Der Stuttgarter klagt nun vor dem Landesverfassungsgerichtshof – Experten geben ihm gute Chancen.

Stuttgart - Man tritt dem AfD-Landtagsabgeordneten Heinrich Fiechtner wohl nicht zu nahe, wenn man ihn als streitbaren, ja vielleicht sogar streitlustigen Politiker bezeichnet. Er selbst drückt es so aus: „Ich habe eine Ader für Klärungen im Grundsätzlichen.“ Schon früher hat dies ihn in zahlreiche Auseinandersetzungen getrieben, bis hinein in die Spitze der eigenen Partei. Damals hatten dort noch Männer wie Bernd Kölmel und Bernd Lucke das Sagen, die der AfD längst den Rücken gekehrt haben.

Der scharfzüngige Fiechtner ist immer noch da, doch das Verhältnis zur AfD ist wieder mal kräftig angespannt. Genau genommen geht es nicht um die Partei, sondern um die Landtagsfraktion. Deren Spitze um Fraktionschef Jörg Meuthen hat Fiechtner kaltgestellt, nachdem dieser im Herbst im Plenum die Gesundheitskarte für Flüchtlinge gefordert und sich damit gegen einen Mehrheitsbeschluss seiner Fraktion gestellt hatte.

Fiechtner, im Hauptberuf niedergelassener Facharzt für Onkologie in Stuttgart, sprach damals von einer Gewissensentscheidung. Aus humanitären, aber auch aus ökonomischen Gründen müssten Flüchtlinge die Gesundheitskarte bekommen, darauf besteht er auch heute noch. Zugleich jedoch räumt er ein: „Die Rede war ein Fehler. Ich würde sie in Kenntnis dessen, was danach geschehen ist, so nicht mehr halten.“

Schweres Geschütz der Fraktion

Die Fraktion hat schweres Geschütz gegen den 56-Jährigen aufgefahren. Unter anderem hat sie ihn bereits vor Monaten aus zwei Ausschüssen des Landtags abgezogen, zudem darf er im Plenum nicht mehr für die AfD sprechen. Fiechtner ist dadurch als Abgeordneter quasi unsichtbar geworden. Gegen die Sanktionen setzt sich der gebürtige Cannstatter, dem zwischenzeitlich sogar angedroht wurde, von der Polizei aus Fraktionssitzungen entfernt zu werden, nun juristisch zu Wehr – mit einer Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes.

Die Klageschrift, verfasst vom Stuttgarter Rechtsanwalt Reinhard Löffler, einem früheren CDU-Landtagsabgeordneten, zielt darauf, die Fraktionsbeschlüsse aufzuheben, auf deren Basis Fiechtner als ordentliches Mitglied aus den beiden Ausschüssen abberufen wurde. Zum einen ist dies der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration, zum anderen der Untersuchungsausschuss Rechtsextremismus/NSU II. Auch der Fraktionsbeschluss, der Fiechtner ein Redeverbot auferlegt, soll für nichtig erklärt werden. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache will Fiechtner in allen drei Punkten Eilentscheidungen erstreiten. Die AfD-Fraktion teilte mit, sie halte die Klage für „unbegründet“.

Jurist Löffler argumentiert auf verschiedenen Ebenen. Fiechtner sei vom Parlament als ordentliches Mitglied beider Ausschüsse gewählt worden, die AfD-Fraktion habe insofern mit der Abberufung „organschaftliche Rechte und Stellung“ des Abgeordneten verletzt. Ebenso verletze das Redeverbot Fiechtners freies Mandat. Zudem führt Löffler aus, die entsprechenden Beschlüsse hätten den formalen Anforderungen der AfD-Fraktionssatzung nicht genügt. So habe es an ordnungsgemäßen Ladungen zu Sitzungen und an den erforderlichen Mehrheiten bei Abstimmungen gefehlt. Im Übrigen sehe die Satzung gar keine Abberufung aus Ausschüssen vor.

Politologe begrüßt Organklage

Experten zeigen reges Interesse an dem Fall. „Das übliche im Parlamentarismus ist, dass Fraktionsmitglieder Fraktionen nicht gegen ihren Willen angehören. Demzufolge positionieren sie sich auch nicht nach Lust und Laune gegen sie“, sagt Werner Patzelt, Politikwissenschaftler an der TU Dresden. Der Fall Fiechtner sei „nicht der Normalfall, und auf Nicht-Normalfälle ist unsrer Parlamentsrecht nicht ausgelegt“. Deshalb sei die Organklage zu begrüßen, weil so mehr Klarheit geschaffen werden könne. Grundsätzlich hält Patzelt es für bedenklich, „wenn ein Abgeordneter um jede Möglichkeit gebracht wird, sich im Parlament zu betätigen“. Ein Ausschluss aus der Fraktion wäre das saubere Verfahren, so der Dresdner.

Ähnlich sieht es Martin Morlok, Staats- und Parteienrechtler an der Uni Düsseldorf. „Wenn man als Fraktion mit jemandem nicht zurechtkommt, kann man ihn ausschließen. Aber die AfD-Fraktion stellt ihren Abgeordneten letztlich schlechter, als wenn er fraktionslos wäre.“ Das sei rechtlich problematisch. Schließlich hätten selbst fraktionslose Abgeordnete ein Rederecht, so Morlok. Auch weil es für das strenge Sanktionsregime gegen Fiechtner mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Grundlage in der Fraktionssatzung gebe, sei die Klage durchaus aussichtsreich. „Ich würde als Richter mindestens sagen, so geht das nicht“, erklärt Morlok. Demokratie und Rechtsstaat gehörten nun einmal zusammen, wichtige Entscheidungen müssten deshalb rechtlich fixiert sein.