Betreuungsplätze sind in Stuttgart rar – oder teuer, wenn Familien auf Privatkitas ausweichen müssen. Foto: dpa

Muss eine Kommune, die selbst keinen Platz in ihren Kitas bieten kann, die vollen Mehrkosten einer privaten Einrichtung bezahlen? Eine Stuttgarter Familie strebt die erste gerichtliche Klärung in diesem Streitfall an.

Stuttgart - Einige Eltern sind nicht gut auf die Stadt zu sprechen. Zuerst konnte sie den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nicht erfüllen, dann weigerte sie sich, die Mehrkosten für private Kitaplätze zu erstatten und zog vor Gericht, bis zum Bundesverwaltungsgericht. „Die spielen auf Zeit“, sagt ein Vater, der namentlich nicht genannt werden will. „Nun versucht die Stadt, die Mehrkosten auf Eltern abzuwälzen“. Die betroffene Familie will Klage einreichen und die Umwandlung des Kita-Rechtsanspruchs in einen Kostenerstattungsanspruch erwirken.

Kosten müssen unzumutbar sein

Folgendes ist vorausgegangen: Zwei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Erstattung von Mehraufwendungen für selbstbeschaffte Plätze in privaten Kitas waren zum Nachteil der Stadt ausgegangen. Also hat die Stadt in diesem und in allen damals noch anhängigen vergleichbaren Fällen die volle Höhe des Mehrpreises erstattet. Bei besagtem Vater handelte es sich um eine monatliche Summe von mehr als 1300 Euro. Was die Familie über die städtische Gebühr hinaus bezahlen musste, erstattete das Jugendamt, jedoch nur bis zum 1. April 2018. Seither will sie die Mehrkosten für nichtstädtische Kitaplätze nur dann voll übernehmen, wenn sie der Familie finanziell nicht zuzumuten sind.

Hier geht es zu unserem Kita-Kompass

Verärgert hat die Eltern, dass der 1. April „ein selbst gewählter und nicht an die Familien kommunizierter Stichtag“ sei, so eine betroffene Mutter, die ebenfalls nicht namentlich erwähnt werden möchte. Zudem ist die Empörung über Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit von Kitakosten groß: „Das Einkommen ist für den Rechtsanspruch irrelevant“, sagt die Frau, Mutter eines zweieinhalbjährigen Kindes. Auch sie hatte bis 31. März für den teureren Kitaplatz laut eines Briefs vom Jugendamt „kulanzhalber“ den monatlichen Differenzbetrag in Höhe von 200 Euro bekommen, unvermittelt soll sie sich nun einer Einkommensprüfung unterziehen. Die entscheidet darüber, welche Kosten ihr zuzumuten sind. „Mir graut schon davor, dass beim zweiten Kind die gleichen Probleme auf uns zukommen.“

77 Familien bekamen ohne Wenn und Aber Geld

Die Befürchtung ist nicht unbegründet, denn rund 3000 Kinder unter drei Jahren warten laut Jugendamt Stuttgart aktuell auf einen Kitaplatz. Dennoch scheuen die meisten Eltern den Klageweg. Beim Verwaltungsgericht Stuttgart, so der Pressesprecher, seien noch 16 Klagen in Sachen Rechtsanspruch des Kindes anhängig. Selbst außergerichtlich haben nur wenige ihre Ansprüche geltend gemacht.

„Wir hatten in vier Jahren 157 Anträge von Eltern auf Erfüllung ihres Rechtsanspruchs und auf Begleichung des Differenzbetrags der Betreuungskosten zwischen städtischer und privater Kita“, sagt Heinrich Korn, der stellvertretende Leiter des Jugendamts Stuttgart. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2017 – es handelte sich um einen Münchner Fall – entschieden hatte, dass sich die Erstattung von Kita-Mehrkosten an der finanziellen Zumutbarkeit für die Familie orientieren könne, richtet sich die Stadt an diesem Urteil aus.

„In allen 77 Fällen von vor Oktober 2017 haben wir die vollen Mehrkosten übernommen“, so Korn. Das Amt habe die Kostenerstattung bis 31. März beibehalten, denn viele Familien hätten schließlich den Präzedenzfall, der vorm Verwaltungsgericht Stuttgart, dann vorm Verwaltungsgerichtshof verhandelt wurde, abgewartet. Korn: „21 haben während dessen auf eine Klage verzichtet, zwölf zogen ihre Klagen zurück.“

Juristen sehen Regelungslücke

29 Familien, die als sogenannte Neufälle eingestuft sind, hätten „nicht automatisch“ die Mehrkosten in voller Höhe ersetzt bekommen. 75 Eltern haben sich inzwischen in ihr Schicksal gefügt und eine Verdienstbescheinigung oder einen Steuerbescheid vorgelegt. Dieser wird derzeit von der Abteilung Gebührenbescheide geprüft; die Stadt hat unter anderem dafür 1,5 Stellen geschaffen. 260 000 Euro im Jahr zahle das Jugendamt für Kita-Mehrkosten an Familien aus, so Korn. Viele Eltern stellen keinen Antrag, aus Prinzip nicht. „Man verlangt wegen 86 Euro monatlich eine Einkommensprüfung. Müssen wir in der Zukunft noch Röntgenbilder vorlegen?“, fragt eine Mutter.

Ein Vater und Rechtsanwalt, der gegen die Stadt prozessiert hatte, hält die Regelung der Stadt für angreifbar, „per Verfassungsbeschwerde oder vorm Verwaltungsgericht“. Sein Kollege Tassilo-Rouven König bestätigte jüngst bei einem Symposium der Kitaträger: „Der Gesetzgeber muss diese Regelungslücke eigentlich schließen.“

Platzsuche und Kosten

Anmeldung
Über die www.stuttgart.de/kits können Eltern bis spätestens 15. Februar bis zu drei städtische Tageseinrichtungen für ihr Kind benennen. Bis 1. April verschickt die Stadt Zu-/Absagen, bis 1. Mai müssen Eltern zusagen.

Eigensuche
Haben Eltern eine Absage erhalten und selber einen Platz in einer kirchlichen oder privaten Kita erhalten, können sie bei der Stadt die Übernahme der Mehrkosten beantragen. Ersetzt werden laut Homepage der Stadt aber nur maximal 20 Prozent über den städtischen Gebühren.

Kosten
In städtischen Kitas kosten Plätze für Kleinkinder ab August 2018 monatlich 219 Euro für die Ganztagsbetreuung plus 70 Euro für Verpflegung. Katholische und evangelische Kirche liegen gleichauf (bei ev. Kitas plus 10 Euro für Verpflegung). Privatinitiativen, betriebliche und gewerbliche Träger verlangen für diese Leistungen zwischen 200 und 1000 Euro.