Das Kirchengeläut gefällt nicht jedem. Foto: Caroline Holowiecki

Der Stundenschlag der Emmauskirche in Stuttgart-Riedenberg hat einen Anwohner gestört. Die Stadt Stuttgart hat die Lärmwerte vor Ort gemessen – mit Folgen fürs Kirchturmgeläut.

Riedenberg - Die Kirche bleibt im Dorf. Das ist der Riedenberger Pfarrerin Elisabeth Jooß am wichtigsten. Der Kompromiss scheint zu funktionieren, und das Thema sollte sich damit erledigt haben. Ein Anwohner hatte sich an die Stadt gewandt und sich über die Lautstärke des Stundenschlags der Kirchenglocke beschwert. Laut der Pfarrerin ist der Mann ein Zugezogener.

Daraufhin habe die Stadt gemessen, und auch eine Spezialfirma sei gekommen und habe ihrerseits nochmals Messungen durchgeführt. Das Ergebnis laut Elisabeth Jooß: Der Schlag, der werktags jede Viertelstunde zwischen 7 und 21 Uhr und an Wochenenden ab 9 Uhr erklingt, lag acht Dezibel über dem zulässigen Wert. Entsprechend ist die Intensität des Anschlags reduziert worden. Seit dem Sommer bereits klingt die Glocke der Emmauskirche nun leiser. Dennoch hat sich die Kirchengemeinde im aktuellen Gemeindebrief erklärt. Die Fragen der Riedenberger hätten sich gehäuft. Mancher Nachbar sei in die Kirche gekommen und habe gesagt, er vernehme die Glocke gar nicht mehr. „Man hört das sehr deutlich, es ist einfach aufgefallen“, sagt Elisabeth Jooß.

Auch für Glocken gelten Lärmrichtwerte

Wer befindet eigentlich darüber, was zu laut ist? Tatsächlich unterliegt der Stundenschlag dem Lärmimmissionsschutzgesetz. Zuständig für die Bewertung ist das Amt für Umweltschutz. „Zur Beurteilung der Frage, welches Maß an Lärm beim Stundenschlag zulässig ist, wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm zugrunde gelegt“, erklärt der Verwaltungssprecher Martin Thronberens. Sie enthalte Lärmrichtwerte, die je nach bauordnungsrechtlicher Gebietsausweisung unterschiedlich seien. So gelte für ein allgemeines Wohngebiet der Immissionsrichtwert von 55 Dezibel tags und 40 nachts, bei einem Dorf-, Kern- und Mischgebiet sind es 60 Dezibel am Tag und 45 in der Nacht. „Ein Gewohnheitsrecht zum Kirchengeläut existiert nicht“, erklärt er.

Beschwerden über das Bimmeln von nebenan gibt es häufiger, als man glaubt. „Ich habe mich beim Oberkirchenrat schlaugemacht, und dort hat man mir gesagt, dass das enorm zugenommen hat“, berichtet Elisabeth Jooß. Schuld ist offenbar Corona. Die Menschen verbringen mehr Zeit daheim im Homeoffice – und werden plötzlich auf die Geräuschkulisse rund um ihr Heim aufmerksam. Martin Thronberens bestätigt, dass sich Beanstandungen häufen. „Das Amt für Umweltschutz erhält durchschnittlich zwei bis drei Lärmbeschwerden pro Jahr wegen Kirchenglocken, 2020 waren es bislang fünf Beschwerden“, teilt er mit.

Elisabeth Jooß sagt, sie habe die Rückmeldung erhalten, dass der Riedenberger Anwohner mit dem Ergebnis zufrieden sei. „Ich hätte mir gewünscht, dass wir zunächst direkt miteinander gesprochen hätten“, sagt sie rückblickend über den Disput mit dem Nachbarn. Das Wichtigste aber sei, dass man nun einen Kompromiss gefunden habe. Das liturgische Geläut zum Gebet und zum Gottesdienst hingegen bleibt unverändert, verspricht die Pfarrerin, „dieses ist geschützt durch die Religionsfreiheit und besteht daher unangetastet weiter“.