Ermittler, die im Darknet auf kriminielle Dateien stoßen, bekommen meist keine Auskunft zu den Täteradressen. Foto: dpa

Bei Missbrauchsfällen würde die Vorratsdatenspeicherung helfen – doch die ist nicht in Sicht. Die Suche nach Kompromisswegen sollte dennoch beginnen, kommentiert Rüdiger Bäßler.

Stuttgart - Durchatmen nach einem Ermittlungserfolg durch Cyberpolizisten des Bundeskriminalamts, der offenbar in letzter Minute erreicht wurde: So ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein vierjähriges Mädchen aus den Fängen seines mutmaßlichen Peinigers gerissen worden. Womöglich, so argumentieren seit Jahren Ermittler auch in Baden-Württemberg, bedürfte es viel weniger des Glücks und wäre die Anspannung bei der Fahndungsarbeit in Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch nicht oft unerträglich groß, wenn endlich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erlaubt würde. Dann könnten Ermittler, die im Darknet auf kriminelle Dateien stoßen, beim jeweils zuständigen Provider ihr Auskunftsrecht geltend machen. Sie bekämen eine IP-Adresse mitgeteilt, und der Weg zu den Tätern wäre offen.

Die Bürgerfreiheit im Internet wird als hohes Gut gehandelt

Ob es so kommt, ist fraglich. Die Bürgerfreiheit im Internet wird als hohes Gut gehandelt; für die umfassende Auflösung des Speicherungsverbots gab es bisher keine Mehrheit. Die Aussicht auf eine Jamaika-Koalition, in der die in diesem Fall hartleibige FDP mitzureden hätte, erhöht nicht die Aussichten der Polizeivertreter. Die Suche nach Kompromisswegen sollte dennoch beginnen. Besser aber nicht unter dem Eindruck und der berechtigten Empörung, die der Missbrauch des Kindes aus Niedersachsen ausgelöst hat.