Erzieher in München haben bei einem Ausflug eine Hundeleine zweckentfremdet und ein Kleinkind damit angebunden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Bei einem Ausflug einer Kinderkrippe in München ist eine Hundeleine zum Anbinden eines Zweijährigen benutzt worden. Das Kind sei unartig gewesen und deshalb an einen Pfosten gebunden worden.

München - Erzieher einer Münchner Kinderkrippe haben einen zweijährigen Jungen bei einem Ausflug an eine Hundeleine gebunden. Auf einem Foto, das die „Süddeutsche Zeitung“ veröffentlichte, ist das Kleinkind an einen Pfosten fixiert zu sehen, während andere Kinder ihre Brotzeit an einem Tisch einnehmen. Der Geschäftsführer der Einrichtung meldete den Vorfall vom 30. Juni später bei der Aufsichtsbehörde, wie ein Sprecher des städtischen Bildungsreferats am Freitag sagte.

Grund für die Maßnahme soll das unartige Verhalten des Jungen gewesen sein, erklärten die Betreuer laut „SZ“ in einer Stellungnahme. Eine Erzieherin habe die Hundeleine zufällig bei sich getragen; die Maßnahme sei „zur Sicherheit und im Interesse des Kindes“ erfolgt. Die Eltern wechselten nach dem Anblick der Ausflugsbilder die Einrichtung und einigten sich mit der Kindertagesstätte auf einen außergerichtlichen Vergleich, wie die Zeitung schreibt.

Das Bildungsreferat erfuhr am 10. Juli von dem Vorfall. Nach Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde habe die private Einrichtung den Elternbeirat informiert, betonte der Sprecher. „Ob interne Konsequenzen folgten, ist uns nicht bekannt.“