Die Beachvolleyballerinnen Kim Behrens (links) und Cinja Tillmann fühlen sich vom Verband benachteiligt. Foto: imago//Tom Bloch

Es geht um Nominierungsrichtlinien und Schadensersatz: Beim ersten Gerichtstermin im Fall der Beachvolleyballerinnen Kim Behrens und Cinja Tillmann gegen den Deutschen Volleyball-Verband hat es noch kein Urteil gegeben. Der Anwalt der Klägerseite ist dennoch zufrieden.

Frankfurt - Nach langer Verzögerung aufgrund der Corona-Pandemie ist der erste Prozesstag im Fall der Beachvolleyballerinnen Kim Behrens und Cinja Tillmann am Landgericht Frankfurt ohne ein Urteil zu Ende gegangen. Die Sportlerinnen befinden sich in einem Prozess gegen den Deutschen Volleyball-Verband (DVV). Der Vorsitzende Richter Richard Kästner setzte den nächsten Termin auf den 23. September an. Ob dann ein Urteil fällt, ist nicht sicher. Bis dahin wollen beide Parteien Vergleichsgespräche führen.

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Behrens und Tillmann hatten geklagt, da sie sich vom DVV benachteiligt fühlen. Dieser hatte vier Nationalteams bestimmt und diesen Startrechte bei diversen internationalen Turnieren zugesichert – zu Lasten von Behrens und Tillmann, obwohl diese in der Weltrangliste immer besser als mindestens ein Nationalteam gelistet waren. Das Duo fürchtet um seine internationale Karriere. Neben dem Streitpunkt der Nominierungsrichtlinien geht es auch um eine Schadensersatzforderung der Athletinnen in Höhe von 25 000 Euro. Diese Summe soll ihnen durch entgangene Start- und Preisgelder sowie Sponsoreneinnahmen fehlen.

DVV muss plausiblen Grund liefern

Anwalt Paul Lambertz war nach dem Auftakt zufrieden. „Es ist erst einmal gut, dass der Richter die Klage für zulässig erklärt hat. Nun ist klar, dass ein ordentliches Gericht zuständig ist“, sagte er. Der DVV hatte auf eine Schiedsvereinbarung zwischen dem Verband und den Athletinnen verwiesen, in der unter anderem festgeschrieben ist, dass interne Streitigkeiten von einem Schiedsgericht zu regeln sind. Diese Vereinbarung erklärte das Gericht jedoch für ungültig. Laut Lambertz muss der DVV nun einen „sachlichen Grund nennen, warum Nationalteams bei der Nominierung bevorzugt werden“.