Am 30. September wird Dieter Hundt 75 Jahre alt. Foto: dpa

Ex-Aufsichtsratschef Dieter Hundt wird 75 Jahre alt: Der Verein sieht von einer Verabschiedung zu diesem Anlass ab.

Stuttgart - Es ist ruhig geworden um Dieter Hundt. Seit seinem Rücktritt hat sich der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats nie wieder beim VfB Stuttgart blicken lassen. Hundt ist tief getroffen, seit ihm die Mitglieder mit 68,5 Prozent der Stimmen die Einzelentlastung versagt haben. Gesprächsanfragen lässt er über sein Vorzimmer zurückweisen. Umgekehrt hat offenbar kein Verantwortlicher des Vereins den Kontakt zu Hundt gesucht. Der Arbeitgeberpräsident gilt auf dem Cannstatter Wasen als Persona non grata. Deshalb stellt sich die Frage, ob Hundt nachträglich vom Verein verabschiedet wird, offenbar nicht.

Besonders Bernd Wahler scheut Nähe zu Dieter Hundt

Als Anlass böte sich der 75. Geburtstag an, den Hundt am 30. September begeht. Zwei Tage später lädt der Jubilar zu einer Feier auf Burg Staufeneck nach Salach ein. Vom VfB ist Freundeskreis-Chef Arnulf Oberascher dabei, mit dem Hundt lange zusammengearbeitet hat. Von weiteren Einladungen an VfB-Repräsentanten ist nichts bekannt. So wird es bei der Funkstille zwischen Hundt und dem Verein bleiben. Er sei ja aus freien Stücken zurückgetreten, ist aus dem Clubheim hinter vorgehaltener Hand zu vernehmen. Zudem hat Präsident Bernd Wahler allen Grund, Hundt auf Distanz zu halten. Für die beabsichtigte Ausgliederung der Profiabteilung und die Umwandlung des Vereins in eine Kapitalgesellschaft benötigt Wahler bei der Mitgliederversammlung 75 Prozent der Stimmen. Die Mehrheit der Fans würde ihm aber mit Gewissheit die Gefolgschaft verweigern, sollte er die Nähe zum ungeliebten Hundt suchen.

Dessen Nichtentlastung hat im Übrigen keine juristischen Konsequenzen. Das wäre nur der Fall, wenn Hundt wegen fehlerhafter Amtsführung haftbar gemacht werden könnte und Schadenersatzansprüche gestellt würden. Das ist aber wohl nicht der Fall. Vielmehr ist die verweigerte Entlastung der persönlichen Aversion vieler Mitglieder gegen seine Person entsprungen und gilt nur als Missbilligung seiner Amtsführung – ohne Folgen.