Die Klagen über die Albershäuser Mauer nehmen kein Ende. Foto: Horst Rudel

Der Streit über eine privat errichtete Stützmauer in der Frühlingstraße in Albershausen geht weiter. Der Gemeinderat pocht auf einen Abriss.

Albershausen - Eine Mauer am Rand der Frühlingstraße lässt seit sechs Jahren die Wogen in Albershausen hoch schlagen. Ein Ende der Auseinandersetzung zwischen den Bauherren, ein Albershäuser Ehepaar, und der Gemeinde ist nicht in Sicht. Auch die Bürger empören sich nach wie vor über das etwa 30 Meter lange und bis zu mehr als vier Meter hohe Bauwerk aus massiven Natursteinen. Als sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Freitagabend erneut mit diesem Thema befasste, war der Sitzungssaal im Rathaus brechend voll. Und als die Räte nach einer einstündigen Beratung einstimmig beschlossen, den Vergleichsvorschlag des Ulmer Landgerichts als „einseitig“ abzulehnen und weiter für einen Abriss der sogenannten Klagemauer zu kämpfen, ging ein zustimmendes Raunen durch die Zuhörerschaft. Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.

Ausgang ist ungewiss

Wie die Sache, die bereits das Verwaltungsgericht in Stuttgart und den Petitionsausschuss des Landtags beschäftigt hat, letztendlich ausgehen wird, ist ungewiss. Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Udo Steinhilper, hält die Lage zumindest nicht für völlig aussichtslos. „Das Rennen ist offen“, konstatierte er und rollte den Fall vor den Räten noch einmal minutiös auf, um ihn auf eventuelle Knackpunkte hin zu untersuchen, die vor Gericht eine Rolle spielen könnten.

Eine Schwierigkeit bei der Beurteilung des Falls sei, dass es für die verschiedenen Aussagen der gegnerischen Parteien keine Beweise gebe, erklärte er. Eine offene Flanke sei ferner, dass der Bürgermeister Jochen Bidlingmaier dem Mauerbau zunächst mündlich zugestimmt habe. Allerdings habe er zu diesem Zeitpunkt das Ausmaß des geplanten Bauwerks nicht ahnen können. Entscheidend sei auch die Frage, ob Bidlingmaier den Bauherrn tatsächlich ermutigt habe, weiter zu machen, nachdem die erste Reihe von Steinen gesetzt war. Fakt sei, und das räumt Bidlingmaier ein, dass er nicht eingegriffen habe, obwohl die Verhandlungen über einen Kaufvertrag des gemeindeeigenen, rund 100 Quadratmeter großen Grundstücks zu diesem Zeitpunkt bereits abgebrochen worden seien, weil man sich beim Preis und in der Frage, wer für die Vermessungskosten aufkomme, nicht habe einigen können.

Wall steht auf Gemeindegrund

Als einen Lichtstreif bewertete Steinhilper das Ergebnis der in der Zwischenzeit erfolgten Vermessung des Grundstücks. „Nun ist sicher, dass die Mauer auf Gemeindegrund steht, zum Zeitpunkt des Gerichtstermins war das noch nicht bekannt“, sagte er. Wenn der Wall aber auf einer gemeindeeigenen Fläche liege, dann bestehe ein Anspruch, diese wieder abzureißen. Vor Euphorie warnte er aber, denn wenn das Gericht zu der Auffassung gelange, dass der Bürgermeister die Bauherren zum Weiterbau ermutigt habe, könne durchaus auch anders entschieden werden. Außerdem müsse die Gemeinde damit rechnen, dass das Gericht einen neuen Geometer beauftrage. „Da kann man nur hoffen, dass das gleiche Ergebnis rauskommt – Vermesser haben Toleranzen von fünf Zentimetern, in diesem Fall steht es spitz auf Knopf.“

Bei allen Unwägbarkeiten zeigten sich die Räte entschlossen, nicht nachzugeben und keinesfalls dem Vergleich und damit dem Fortbestand der Mauer zuzustimmen. Die Bauherren hatten den Prozess vor der Zivilkammer des Ulmer Landgerichts angestrengt, um zu erzwingen, dass eine Abrissverfügung für nichtig erklärt wird. „Ich plädiere dafür, vehement weiter zu klagen“, erklärte Roland Hirsch von der Bürgerlichen Wählervereinigung. Es gehe nicht an, dass jemand auf fremdem Grund einfach eine Mauer baue. „Aus einer 20-Grad-Böschung wurde eine senkrechte Wand, die einzig und allein dem Landgewinn dient“, konstatierte er. Die Bauherren hätten den Bürgermeister arglistig getäuscht, der ihnen zu Beginn seiner Amtszeit habe entgegenkommen wollen, befand dagegen Hermann Weiler von der Freien Wählerschaft. Die Mauer sei in einer „Nacht- und Nebelaktion“ entstanden. Die Bauherren hätten die Gemeinde damit vor vollendete Tatsachen gestellt. Dies sei keinesfalls hinnehmbar.