Weil er vor einer Disko abgewiesen wurde, bekommt ein Deutsch-Togolese Schmerzensgeld.

Stuttgart - Weil er wegen seiner Hautfarbe vor einer Reutlinger Disco abgewiesen wurde, bekommt ein Deutsch-Togolese nun doch Schmerzensgeld. 900 Euro - der Gegenwert von 150 Eintrittskarten - wurden dem 18-Jährigen am Montag vom Oberlandesgericht in Stuttgart zugesprochen. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Der junge Mann hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Tübingen Berufung eingelegt, das der Geschäftsführerin der Diskothek zwar untersagt hatte, dem Deutsch-Togolesen den Einlass zu verweigern. Die Forderung nach einem Schmerzensgeld von mindestens 5000 Euro war damals aber abgewiesen worden.

Begleiter mit weißer Hautfarbe wurden nicht abgelehnt

Nach seiner Aussage war der junge Mann an der Disko mit den Worten abgewiesen worden, es seien „schon genug Schwarze drin“. Zwar habe der Senat nicht feststellen können, ob es zu dieser Äußerung tatsächlich kam. Jedoch habe ein Zeuge mit ebenfalls dunkler Hautfarbe bestätigt, dass er am gleichen Abend abgewiesen worden war, während zwei Begleitern mit weißer Hautfarbe der Zutritt gestattet worden war. 5000 Euro Schmerzensgeld, wie vom 18-Jährigen gefordert, seien aber überhöht. Zumal an anderen Abenden Gäste mit schwarzer Hautfarbe durchaus in die Disko gelassen worden seien.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, hofft auf eine Signalwirkung des Urteils. „Rassistische Diskriminierungen an Diskothekentüren sind nicht akzeptabel.“