Auch das EnBW-Atomkraftwerk Philippsburg war von der vorübergehenden Abschaltung im Jahr 2011 betroffen. Foto: dpa

Der Energiekonzern EnBW ist mit dem Versuch gescheitert, für die Abschaltun zweier Atomkraftwerke Geld vor Gericht zu erstreiten. Auf eine Berufung sollte das Unternehmen verzichten, findet Eva Drews.

Stuttgart - Die EnBW hat keinen Anspruch auf Schadenersatz für die vorübergehende Abschaltung zweier Atomkraftwerke im Jahr 2011. Das hat das Landgericht Bonn jetzt entschieden, und es war abzusehen, dass es so kommt. Und dabei ist der Energiekonzern tragischerweise nicht einmal in der Sache gescheitert: Ein Schadenersatz wäre durchaus gerechtfertigt gewesen, ließ das Gericht durchblicken, hätte die EnBW rechtzeitig geklagt.

Aber aus Angst, Kunden zu verlieren und seinem Image zu schaden, hatte der Konzern zunächst explizit darauf verzichtet. Erst, als sich in einem anderen Verfahren abzeichnete, dass mit dem Thema durchaus etwas vor Gericht zu holen sein könnte, schwenkte die EnBW um und klagte gegen den Bund und einen ihrer beiden Hauptaktionäre, das Land. Auch das hat etwas Bizarres: Denn wäre Baden-Württemberg tatsächlich unterlegen, hätte es dem Konzern, von dem es alljährlich Millionen Dividende erhält, Millionen Schadenersatz zahlen müssen.

Wie auch immer: Der aktuelle Vorstand um Frank Mastiaux hat einer etwaigen Pflicht, mögliche Ansprüche zu sichern, mit Sicherheit Genüge getan. Und er täte gut daran, es nun dabei zu belassen und auf eine Berufung zu verzichten. Den Weg in eine atomfreie Zukunft hat der Konzern mittlerweile eingeschlagen. Das tut seinem Image gut, anders als das Verfahren gegen den Atomausstieg. Diese ursprüngliche Einschätzung war durchaus richtig.