Kataloniens Ex-Regionalchef Carles Puigdemont. Foto: AP

Der in Deutschland inhaftierte Ex-Regionalchef Kataloniens, Carles Puigdemont, hat Widerspruch gegen die Rebellions-Vorwürfe in Spanien eingereicht.

Madrid - Der in Deutschland inhaftierte katalanische Ex-Regionalchef Carles Puigdemont hat vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut, wie aus einem am Montag von spanischen Medien zitierten 85-seitigen Einspruch hervorgeht. Am 1. Oktober, dem Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums, habe es keinerlei Gewalt gegeben - dies sei aber die Voraussetzung für den Vorwurf der Rebellion, hieß es weiter. Falls einige Bürger mehr als passiven Widerstand geleistet hätten, dann hätte es sich um isolierte Fälle gehandelt. Nur diese Bürger dürften dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Puigdemont, der im Herbst ins Exil nach Brüssel gegangen war, war am 25. März auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Die Justiz in Spanien wirft ihm unter anderem Rebellion vor. Darauf stehen lange Haftstrafen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein will vermutlich in dieser Woche bekanntgeben, ob sie einen Antrag auf Auslieferungshaft beim Oberlandesgericht stellt.

Einspruch von Puigdemonts Anwalt gestellt

Der Einspruch beim Obersten Gerichtshof Spaniens wurde von Puigdemonts Anwalt Jaume Alonso Cuevillas erstellt - auch im Auftrag von zwei weiteren ehemaligen katalanischen Ministern, Clara Ponsati und Lluis Puig. Beide waren ebenfalls nach dem Referendum aus Spanien geflohen. Die frühere Regionalministerin Ponsati hatte sich Ende März im schottischen Edinburgh der Polizei gestellt.

In dem Einspruch heißt es weiter, es habe in dem Fall einige verfahrensrechtliche Verstöße gegen die drei Politiker gegeben. Unter anderem sei ihnen nicht erlaubt worden, sich selbst zu verteidigen bis die Anklage gegen sie am 23. März ausgestellt worden sei.

Mit dem Europäischen Haftbefehl begehren die spanischen Behörden die Auslieferung des Verfolgten wegen zweier Straftaten. Benannt werden die Tatbestände der Rebellion gemäß Art. 472 Abs. 5 und 7 sowie der Veruntreuung öffentlicher Gelder gemäß Art. 432, 252 des spanischen Strafgesetzbuches. Der Vorwurf der Rebellion beinhaltet im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen. Dies findet eine vergleichbare Entsprechung im Deutschen Strafrecht in den §§ 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften ist insoweit gesetzlich nicht gefordert.

Nicht mit der spanischen Verfassung vereinbar

Soweit der Verfolgte der Veruntreuung öffentlicher Gelder und - nach dem Verständnis der spanischen Behörden - der Korruption beschuldigt wird, beinhaltet dies den Vorwurf der Verwendung öffentlicher Gelder für die Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums, was einer Strafbarkeit nach § 266 des deutschen Strafgesetzbuches (Untreue) entspricht.

Tatsächlich werfen die spanischen Behörden Herrn Puigdemont vor, am 28. September 2017 mit Regierungsmitgliedern Kataloniens als Präsident der autonomen Regierung von Katalonien gelegentlich eines Treffens mit führenden Polizeikräften Kataloniens entschieden zu haben, dass ein Referendum zur Frage der Unabhängigkeit Kataloniens durchgeführt wird, obgleich bereits in den Jahren zuvor vom spanischen Verfassungsgericht wiederholt und grundsätzlich festgestellt worden war, dass ein solches nicht mit der spanischen Verfassung vereinbar sei. Dabei sei seitens der Polizeikräfte darauf hingewiesen worden, dass in Ansehung der gewaltsamen Auseinandersetzungen, die bereits am 20. September 2017 zwischen Bürgern und der Guardia Civil stattgefunden hatten, eine Eskalation der Gewalt für den Tag des Referendums (1. Oktober 2017) zu erwarten sei.

Kosten des Referendums: 1,6 Milliarden Euro

Trotzdem habe die autonome Regierung Kataloniens - darunter auch der Verfolgte als deren Präsident - entschieden, das Referendum stattfinden zu lassen, und die Kräfte der autonomen Polizei verpflichtet sicherzustellen, dass die Befürworter des Abspaltungsprozesses an der Wahl teilnehmen können.

Die für die Vorbereitung und Durchführung des vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Referendums angefallenen Kosten belaufen sich nach Angaben der spanischen Behörden auf 1 602 001,57 Euro. Das Geld sei unter anderem für die Durchführung von Werbekampagnen sowie den Druck von Stimmzetteln und Wahllisten ausgegeben worden. Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr.

Weniger einschneidende Maßnahmen als der Vollzug der Auslieferungshaft bieten keine Gewähr dafür, dass deren Zweck auch durch sie erreicht werden könnte. Die Entscheidung über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls sowie ggf. über die Zulässigkeit der Auslieferung trifft das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.“