Entertainer Karl Dall Foto: dpa

Vom Vorwurf der Vergewaltigung ist Karl Dall freigesprochen. Der Entertainer ist erleichtert, erwägt aber auch, gegen die Frau, die ihn beschuldigte, vor Gericht zu ziehen.

Hamburg/Berlin - Entertainer Karl Dall (73) zeigt sich nach dem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung froh. „Zuerst spürte ich pure Erleichterung, dann kam Genugtuung hinzu“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Er sei 13 Monate durch die Hölle gegangen. „Jetzt habe ich mein altes Leben endlich zurück.“

Er sei mit gemischten Gefühlen zum Prozess nach Zürich gefahren. Zwar habe jeder gesagt, es müsse einen Freispruch geben. „Aber sicher ist man da nicht“, gab Dall zu. Umso besser gehe es ihm jetzt: „Ich bin froh, dass es dieser Frau nicht gelungen ist, meine Karriere zu zerstören. Das hätte ich wohl nicht verkraftet.“

Viele Ungereimtheiten

Über die Frau, die ihn vor Gericht brachte, sagte der in Hamburg lebende Entertainer, sein Mitleid halte sich in Grenzen. „Aber wenn sie im Zürichsee ertrinken würde, würde ich sie retten. Schließlich ist auch sie ein menschliches Wesen.“ Das Bezirksgericht Zürich-Limmat war am Dienstagabend zu dem Schluss gekommen, dass keine hinreichenden Beweise gegen den 73-Jährigen vorliegen. Die Aussagen der Frau hätten viele Ungereimheiten enthalten.

Dalls Anwalt, Marc Engler, teilte mit, man werde den Strafantrag wegen heimlicher Tonaufnahmen und Fotos „sicher weiter aufrecht“ halten. Diese Aufnahmen waren im Prozess nicht als Beweismittel zugelassen worden.

Darüber hinaus wollte Engler eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung nicht ausschließen. Man werde aber zunächst abwarten, bis der Freispruch rechtskräftig sei. Erst danach werde man besprechen und entscheiden, „ob wir da ebenfalls Anzeige machen wollen, wobei es sich dabei um ein Offizialdelikt handelt, wo die Staatsanwaltschaft auch von sich aus tätig werden könnte“.