Alfred U. sitzt am 9. Mai 2019 in Handschellen im Wiener Landesgericht und hört das Urteil. Seine Anwältin Astrid Wagner legt ihrem Mandanten die Hand auf die Schulter Foto: Georg Hochmuth/dpa

Vor einem Jahr wurde eine zersägte Frauenleiche im Neusiedler See in Österreich gefunden. Nun ist ein 64-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Einige Leichenteile bewahrte der „See-Killer“ in seiner Tiefkühltruhe auf, um sie später „kosten“ zu können.

Wien - Das Wiener Landesgericht hat einen 64 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 29. März 2018 hatte Alfred U. eine 28-jährige Prostituierte in seiner Wohnung in Wien-Brigittenau getötet. Anschließend zerstückelte er sein Opfer in der Küche sowie in der Badewanne mit einer Säge und versenkte die Leichenteile im Neusiedler See.

Der Leichnam wurde Anfang Mai 2018 von der Polizei entdeckt. Es handelt sich bei der Toten um eine 1988 geborene ungarische Staatsangehörige.

„Ich wollte nur ein bissl kuscheln“

„Es ging mir nicht um Geschlechtsverkehr“, beteuerte der Angeklagte während des Wiener Prozesses. „Ich wollte nur ein bissl kuscheln und ein bissl busenschmusen.“ Der 64-Jährige erklärte, dass er sich vor der Tat mit der Prostituierten über die Bezahlung gestritten habe. Statt der ausgemachten Zärtlichkeiten wollte die 28-Jährige demnach nur Geschlechtsverkehr vollziehen, alles darüber hinaus hätte zusätzlich gekostet.

Zudem habe sie sich über ihn lustig gemacht. Als sie zu schreien begonnen habe, habe er sie gewürgt. Seine Wohnung habe dünne Wände. „Ich hatte Angst, dass die Nachbarn die Polizei rufen“, so Alfred U.. Also drückte er sein Opfer solange, „bis sie nicht mehr geschrien hat“.

„Vielleicht koste ich das einmal“

Er habe gewusst, dass er „ Scheiße gebaut“ hatte, beteuerte Alfred U. während der Verhandlung. „Aber ich wollte nicht ins Gefängnis.“ Deshalb habe er die Leiche zersägt, in Müllsäcke gepackt und dann im See versenkt.

Am Morgen danach sei ihm aufgefallen, dass er einen Sack vergessen hatte. Da habe er sich gedacht, „vielleicht koste ich das einmal“, sagte der als „See-Killer“ bekannt gewordene Täter vor Gericht.

Den Rest des Leichnams verarbeitete Alfred U. zu Gulasch und Hackfleisch und bewahrte dies in Einmachgläsern auf. Auch in seinem Gefrierfach fanden die Beamten Überreste des Opfers.

Anwältin des Verurteilten verteidigte schon den Mörder Jack Unterweger

Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem mehrfach vorbestraften Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung und stufte ihn als gefährlich ein.

Seine Anwältin Astrid Wagner, eine bekannte Wiener Strafverteidigerin und Buchautorin, erklärte, dass ihr Mandant eine lieblose Kindheit erlebt habe und bereits mehr als 30 Jahre im Gefängnis war. „Im Gefängnis verlernt man das Leben und die Liebe.“

Die 55-jährige Wagner war auch die Strafverteidigerin und persönliche Vertraute des verurteilten Mörders Jack Unterweger. Der Österreicher soll nach seiner vorzeitigen Haftentlassung im Jahr 1990 neun Prostituierte ermordet haben. Am 29. Juni 1994 wurde Unterweger von einem Grazer Geschworenengericht wegen neunfachen Mordes erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Nacht nach dem Urteilsspruch erhängte sich der 43-Jährige in der Justizanstalt Graz-Jakomini.

Kaltblütiger Krimineller

Schon in den 1970er-Jahren zeigte sich Alfred U. als kaltblütiger Krimineller: 1977 vergewaltigte er eine 15-jährige Radfahrerin, die er mit einer Pistole bedrohte. 1981 verging er sich an einer 18-jährigen Tramperin (18). 1985 vergewaltigte er seine Ex-Freundin und biss ihr Körperteile ab. In den 1990ern vergewaltigte und verprügelte er eine Prostituierte. Wegen seiner Verbrechen Alfred U. insgesamt 23 Jahre im Gefängnis.