Bundesweit dürfen Vermieter künftig nur noch acht Prozent der Kosten pro Jahr von ihren Mietern zurückverlangen. Foto: dpa

Die „Mietpreisbremse“ ist ein Lieblingsprojekt der SPD, dass Mieter vor überzogenen Forderungen von Hausbesitzern schützen soll. Lange war sie ziemlich wirkungslos, jetzt wird sie nachgeschärft. Der Bundestag legt sogar noch einen drauf.

Berlin - Mieter in Deutschland können sich ab dem kommenden Jahr leichter gegen Mietwucher wehren und müssen auch nach Modernisierungen weniger drastische Aufschläge fürchten. Der Bundestag will am Donnerstag die von Justizministerin Katarina Barley (SPD) vorgeschlagene Nachbesserung der sogenannten Mietpreisbremse beschließen. Der Kompromiss von Union und SPD sieht eine zusätzliche Verschärfung der Regeln vor, nach denen Vermieter nach Modernisierungen einen Teil der Kosten auf Mieter umlegen dürfen.

Bundesweit dürfen Vermieter demnach künftig nur noch acht Prozent statt wie bisher elf Prozent der Kosten pro Jahr von ihren Mietern zurückverlangen. Im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts galt dies nur für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Die vorgesehene Kappungsgrenze von drei Euro erlaubter Mieterhöhung pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren nach Modernisierungen bleibt, aber auch hier gibt es noch eine Verschärfung: Wo die Miete weniger als sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, dürfen Vermieter innerhalb der sechs Jahr sogar nur zwei Euro pro Quadratmeter draufschlagen.

Die Mietpreisbremse gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt

Kern der Mietpreisbremse ist, dass die Miete bei Neuvermietungen nur in bestimmten Fällen mehr als zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf - bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Vormiete ein Jahr vor Beendigung des Mietverhältnosses schon höher lag. Verlangt ein Vermieter mehr, muss er den Mieter künftig schon vor Vertragsabschluss darüber informieren und einen Grund angeben - das war bisher nicht so. Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, muss er das künftig einfach mitteilen und keine ausführliche Begründung mehr vorlegen.

Die Mietpreisbremse hatte die vorige große Koalition eingeführt. Sie gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Länder festlegen. Das Instrument hatte sich schnell als wenig wirksam erwiesen, unter anderem, weil Mieter meist nicht wussten, wie viel ihre Vorgänger bezahlt hatten. Die SPD hatte deswegen schon vor der Bundestagswahl auf eine Verschärfung gedrungen. Auch das sogenannte „Herausmodernisieren“, also das gezielte Vertreiben von Mietern durch Baumaßnahmen oder deren Ankündigung, soll nun mit der Verschärfung verhindert werden - es drohen künftig Geldbußen.

„Das Mieterschutzgesetz kann wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten“, sagte Barley am Dienstag. „Die Lage, insbesondere in den Ballungszentren, ist ernst.“ Gerade junge Familien und Alleinerziehende hätten große Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden. „Bezahlbarer Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit.“ Sie kündigte an, als nächsten Schritt ein Gesetz zur Reform der Mietspiegel zu erarbeiten, an denen sich bemisst, wie viel die Vermieter verlangen dürfen.

Kritik kam vom Immobilienwirtschaftsverband ZIA

SPD-Fraktionsvize Eva Högl begrüßte die Einigung ebenfalls: „Das ist ein großer Schritt für die Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mietern“, teilte sie mit. Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner sagte, die SPD habe eigentlich durchsetzen wollen, dass die gesamte Mietpreisbremse bundesweit gilt, nicht nur die Kappungsgrenze nach Modernisierungen. „Obwohl die Mieten nicht nur in Großstädten deutlich steigen, war das mit der Union leider nicht zu machen“, teilte er mit.

Kritik kam vom Immobilienwirtschaftsverband ZIA: Die zusätzliche Kappung bei niedrigen Mieten sei „widersinnig“, sagte Verbandspräsident Andreas Mattner. „Die Idee erweckt den Anschein, dass damit Eigentümer bestraft werden sollen, die ihre Wohnungen günstiger vermieten.“ Für günstigere Wohnungen würden sinnvolle Modernisierungen verhindert.