In der Gastronomie ist Schwarzarbeit nach Erkenntnissen der Gewerkschaft traditionell attraktiv. Foto: dpa

Die Zoll kontrolliert immer mehr Betriebe in Baden-Württemberg auf Schwarzarbeit und die Einhaltung der Mindestlohnregelungen. Die Zahl der Ermittlungsverfahren geht zurück – der Druck scheint zu wirken. Doch dem neuen Chef der Gewerkschaft NGG reichen diese Erfolge nicht aus.

Stuttgart - Gegen den Bundestrend werden in Baden-Württemberg mehr Betriebe vom Zoll kontrolliert: Waren es im ersten Halbjahr 2017 noch 3273 Betriebe, darunter 455 aus dem Gastgewerbe, so wurden bis Juni dieses Jahres 3438 Betriebe (plus fünf Prozent) und 755 aus dem Gastgewerbe (plus 66 Prozent) überprüft. Gleichzeitig sank die Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund nicht gezahlter Mindestlöhne von 262 auf 215 insgesamt und von 62 auf 42 Verfahren im Gastgewerbe.

Diese Zahlen gab die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bekannt. Dem neuen NGG-Chef Guido Zeitler reichen diese Erfolge noch nicht: „Baden-Württemberg liegt bei den Kontrollen zwar über dem Bundesdurchschnitt“, sagte er unserer Zeitung. Trotzdem müsse ein Betrieb im Gastgewerbe nur alle 20 Jahre mit einer Visite vom Zoll rechnen. „Der geringe Kontrolldruck kann den einen oder anderen Gastwirt oder Hotelier dazu verleiten, es mit dem Mindestlohn, der Schwarzarbeit oder der illegalen Beschäftigung nicht so genau zu nehmen.“ Bundesweit sei die Kontrolldichte noch geringer: Dort werde jedes der 2,2 Millionen Unternehmen statistisch gesehen nur alle 40 Jahre vom Zoll überprüft – so sei die Abschreckung nicht groß genug.

Eine „Schwarzarbeit-intensive Branche“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat zugesagt, die Zahl der Beamten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis 2021 um 1400 auf 8600 aufzustocken. Zeitler begrüßt das. „Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns fordern wir mehr Personal beim Zoll“, sagt er. „Allerdings brauchen wir mindestens 10 000 Kontrolleure.“ Das Gastgewerbe sei „nicht zu Unrecht im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen – das ist eine Schwarzarbeit-intensive Branche, daher muss mehr geprüft werden“. Dass Schwarzarbeit auch ein Symptom für die Überforderung der Betriebe durch den Gesetzgeber sein könnte, lässt er nicht gelten. „Grundsätzlich erwarte ich von jedem Unternehmer, dass er seinen Betrieb rechtmäßig führt.“ Dazu gehöre für einen Gastronom etwa die Hygieneverordnung oder die Entlohnung. „Wenn der Betrieb nur funktioniert, indem man den Mindestlohn unterläuft, dann hat er das falsche Geschäftsmodell.“

Schlechtere Bedingungen trotz Fachkräftemangels gefordert

Auch die Arbeitszeit ist der Branche ein Dorn im Auge. „Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wird sie vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) problematisiert“, moniert Zeitler. „Vorher galten die zehn Stunden Höchstarbeitszeit pro Tag auch – weil sie aber nicht kontrolliert wurde, war es dem Verband egal.“ Jetzt, da der Zoll hinschaue und die Bußgelder höher seien, fordere der Dehoga eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, statt die Spielregeln einzuhalten. „Das hat was mit Haltung zu tun.“ Auf Druck des Dehoga drängt aktuell die CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag auf eine Bundesratsinitiative zur Flexibilisierung des Gesetzes – ein Unding für die NGG: „Das ist ein Irrsinn“, rügt Zeitler. „Wir streiten über die Verlängerung von Lebensarbeitszeiten, und der Dehoga redet offensiv von einem großen Fachkräftemangel in der Branche.“ Zugleich wolle er aber seine Rahmenbedingungen verschlechtern. „Wer so eine Branchenpolitik macht wie unser Verband, der hat noch nicht wirklich begriffen, wohin die Entwicklung da gerade geht.“

„Die Branche kann einfach nicht planen“

Dass der Dehoga auf Einschränkungen des Service vielerorts verweist und auch das Gaststättensterben als Beleg für seine Forderung nennt, hält Zeitler für vorgeschoben. „Dies hat doch andere Ursachen als das Arbeitszeitgesetz“, sagt der gelernte Hotelfachmann. „Die Betriebe fangen an, die Betriebszeiten zu verkürzen, weil sie die Leute nicht mehr bekommen – das ist die Wahrheit.“ Zudem könne die Branche die Möglichkeiten von Teilzeit, Befristungen und Leiharbeit nutzen – viele, teils problematische Instrumente des Arbeitsmarktes. „Wenn die Betriebe wollten, könnten sie so viel Flexibilisierung haben – aber sie können einfach nicht planen.“ Bisher hole sich die Gastronomie kurzfristige Flexibilität immer von den Beschäftigten, die einfach länger arbeiten sollten. Und wenn kein Geschäft da sei, würden sie nach Hause geschickt. Solche Arbeitsbedingungen seien unattraktiv. „Wenn das Arbeitszeitgesetz flexibilisiert würde, dann würde fehlendes Personal durch überlange Arbeitszeiten kompensiert“, sagt Zeitler voraus. „Das können wir nicht tolerieren.“

Denkbar ist freilich, dass sich unter einem neuen CDU-Vorsitz die politischen Mehrheiten in Berlin ändern. „Wenn Jamaika dran kommt, würde der Druck sicher größer werden, weil der Branchenverband generell eine Nähe zur FDP pflegt – ich erinnere nur an die ,Mövenpick-Steuer’“, sagt Zeitler mit Blick auf 2009, als die schwarz-gelbe Bundesregierung auf Drängen der Liberalen ein Steuerprivileg für Hoteliers verabschiedete. „Wir hoffen aber darauf, dass es in der CDU immer noch vernünftige Menschen gibt.“ Der Arbeitnehmerflügel CDA etwa habe dazu eine „klare Meinung“.