Städte wie Stuttgart sollen mehr Instrumente bekommen, um für Touristen zweckentfremdete Wohnungen aufzuspüren. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Landesregierung schärft in einem Gesetzentwurf das Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen nach. Künftig sollen auch Portale wie AirBnB stärker in die Pflicht genommen werden.

Stuttgart - Die Landesregierung will mit einem Gesetzentwurf das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen nachschärfen. In dem Entwurf, über den das Kabinett nach Informationen unserer Zeitung bei seiner Sitzung an diesem Dienstag entscheidet, ist eine Anhebung des Bußgelds von 50 000 auf 100 000 Euro vorgesehen, wenn ein Vermieter gegen die Genehmigungspflicht verstößt.

Auf Basis des Gesetzes, das erstmals 2013 in Kraft trat, können Kommunen mit Wohnraummangel überhaupt erst Zweckentfremdungsverbote erlassen – sie gelten unter anderem in Stuttgart und Freiburg. Vermieter müssen sich in diesen Städten eine Genehmigung einholen, wenn sie Wohnraum überwiegend zu anderen Zwecken nutzen.

Registrierungs- und Auskunftspflicht

Nach dem neuen Gesetzentwurf sollen Kommunen mit Wohnraummangel künftig außerdem eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen einführen können. Sie erhalten außerdem die Möglichkeit, von Betreibern von Unterkunftsportalen Auskünfte zu verlangen. Entsprechende Auskünfte können allerdings nur im Einzelfall und bei begründetem Anfangsverdacht eingeholt werden. Das zuständige Wirtschaftsministerium orientiert sich hier an der Rechtsprechung aus Bayern.