Von Freitag an heißt es auch in Stuttgart: von 21 Uhr an zuhause bleiben. Foto: dpa/Marijan Murat

Nach vier Landkreisen in der Region erlässt auch Stuttgart im Kampf gegen das Coronavirus eine nächtliche Ausgangssperre. Am Dienstag erreichten die Neuinfektionen den bisher höchsten Tageswert.

Stuttgart - Auch die Stadt Stuttgart erlässt nun eine nächtliche Ausgangssperre. Diese soll erstmals in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gelten.

„Das städtische Gesundheitsamt stellt weiterhin steigende Infektionszahlen fest“, begründete Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) diesen Schritt. Die Corona-Notbremse, die man vor zwei Wochen gezogen habe, „hat leider nicht zur erhofften Eindämmung des Infektionsgeschehens geführt“. Deswegen seien „zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz leider unerlässlich“, so Nopper.

Inzidenz jetzt bei 149,2 Fällen

Für diese Einschätzung gab der aktuelle Inzidenz-Wert des Landesgesundheitsamts am Dienstag ein beredtes Beispiel. Mit einem Plus von 267 Neuinfektionen gegenüber der letzten Meldung, einem sehr hohen und bisher nicht erreichten Tageszuwachs, stieg die Sieben-Tage-Inzidenz in der Landeshauptstadt von 129,6 auf nunmehr 149,2 Fälle pro 100 000 Einwohner.

Die Entscheidung ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass außer dem Kreis Böblingen alle umliegenden Landkreise am Montag den Erlass von Ausgangsbeschränkungen angekündigt haben. Diese hatten anders als Stuttgart und der Landkreis Böblingen die Inzidenzmarke von 150 Fällen bereits teils deutlich überschritten. Nach Maßgabe des Landes waren Ausgangssperren bisher von diesem Wert an zu erlassen oder wenn die Inzidenz innerhalb von drei Tagen um 25 Punkte oder mehr gestiegen war. Letzteres war in Stuttgart gestern der Fall. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie seien die Infektionswerte hier immer „gestiegen, wenn sie zuvor in den Kreisen gestiegen sind“, sagte Stadtsprecher Sven Matis. Die Ausgangsbeschränkungen begrenzten auch den vielfältigen Pendlerverkehr zwischen Stuttgart und den umliegenden Landkreisen.

Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

Dazu kommt, dass der Bund am Dienstag strengere Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie auf den Weg gebracht hat. Danach soll schon eine Ausgangsbeschränkung gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 100 Fällen liegt. Das Land hat angekündigt, dem Beschluss der Bundesregierung zu folgen.

Die Ausgangssperre soll von 21 bis 5 Uhr gelten. Da die Verfügung nach den Regularien erst am zweiten Werktag nach Veröffentlichung per Anzeige in der Zeitung in Kraft tritt, wird die Beschränkung von 0 Uhr an am Freitag wirksam.