Auch in Schulen müssen weiterhin Masken getragen werden. Foto: dpa/Peter Kneffel

Der Bund will in der Corona-Krise die Beschränkungen weiter lockern – Maskenpflicht und Mindestabstand sollen aber weiterhin bleiben. In welchen Bereichen es Lockerungen geben wird, lesen Sie hier.

Berlin - Nach dem Willen des Bundes sollte der Aufenthalt im öffentlichen Raum ab 6. Juni nur noch dort beschränkt werden, wo es die Infektionszahlen erfordern. Das steht in einer Beschlussvorlage des Kanzleramts.

- Mindestabstand: In der Öffentlichkeit sollte weiterhin der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollte in bestimmten öffentlichen Bereichen weiter gelten.

- Maßnahmen je nach Infektionszahlen: Ab 6. Juni solle der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch dort verbildlich eingeschränkt werden, wo die Infektionszahlen dies erfordern.

- Private Treffen: Maximal 20 Menschen sollen sich treffen dürfen, und das möglichst im Freien. Zu Hause sollten sich nur so viele Menschen versammeln, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden könnten. Maximal sollten es zehn sein. Der Raum sollte ausreichend gelüftet werden. Der Personenkreis, der etwa mit Kindern in Kontakt komme, sollte wegen der nicht immer umsetzbaren Schutzregeln möglichst klein gehalten werden.