Dem Prinz Ernst August von Hannover drohen bis zu drei Jahre Haft. Foto: dpa/Tobias Hase

Nach drei Vorfällen hatte die Justiz in Österreich den Welfenprinzen Ernst August von Hannover festnehmen lassen. Die Untersuchungshaft blieb ihm jetzt erspart. Das ist aber nicht das Ende der Geschichte.

Wels - Welfenprinz Ernst August von Hannover ist nach seiner Festnahme wieder auf freiem Fuß. Er konnte nach Angaben der Behörden vom Mittwoch die Justizanstalt Wels am Nachmittag verlassen. Er sei unter Auflagen entlassen worden, so die Polizei in Wels. So sei er angewiesen worden, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, keinen Kontakt mit den mutmaßlichen Opfern herzustellen und sich vom mutmaßlichen Tatort fern zu halten. Ernst August war am Montag in Österreich, wo er ein Anwesen besitzt, laut Staatsanwaltschaft festgenommen worden. Ihm werden Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Drohung und versuchte Nötigung zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 66-Jährigen vor, in den vergangenen Wochen bei drei Vorfällen eine Beamtin bedroht, einen Beamten leicht verletzt und ein Ehepaar unter Drohungen zum Verlassen eines Gebäudes aufgefordert zu haben. Das Haus Hannover wollte keine Stellungnahme abgeben. Auch die Anwaltskanzlei des Welfenprinzen wollte sich zu dem Vorgang inhaltlich nicht äußern.

Bereits der dritte Vorfall innerhalb weniger Wochen

Zunächst hatte die „Kronen Zeitung“ über die Festnahme des Welfenprinzen berichtet. Er sei am Montagabend in die Justizanstalt Wels gebracht worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft.

Da es bereits der dritte Vorfall innerhalb weniger Wochen gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft eine Festnahme beantragt, sagte der Behördensprecher weiter. Bereits am 15. Juli habe er sich einem polizeilichen Einschreiten widersetzt, so die Staatsanwaltschaft. Bei dem Einsatz sei ein Polizist leicht verletzt worden. Außerdem seien dem 66-Jährigen die Waffen, die er aus Gründen der Jagd besitze, abgenommen worden. „Es ist ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen worden“, so der Sprecher.

Am 20. Juli soll Ernst August von Hannover mit einem Taxi auf dem Weg zu einer Polizeiwache gewesen sein. Er habe einen Baseballschläger mit sich geführt, so die Staatsanwaltschaft. Zuvor sei ihm auf der Straße eine Polizeibeamtin begegnet, die er verbal bedroht habe, erklärte die Behörde. Dem Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. drohen laut Staatsanwaltschaft bis zu drei Jahre Haft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.