Das Jugendamt ist für unbegleitete Flüchtlinge zuständig. Foto: bluedesign - stock.adobe.com

Das neue Verfahren des Landes für eine verlässliche Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen läuft seit Kurzem. Und erste Fälle zeigen, dass es durchaus sinnvoll ist.

Stuttgart - Zwar kommen derzeit durchschnittlich nur noch zehn unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz Uma, pro Woche in Baden-Württemberg an. Trotzdem hat das Land mit seinem neuen Verfahren für eine verlässliche Altersfeststellung begonnen.

Zweifelsfälle aus Mannheim, Lörrach und dem Ortenaukreis, wo viele Uma ankommen, müssen seit wenigen Wochen zur medizinischen Altersfeststellung nach Heidelberg. Wie das Sozial- und das Innenministerium mitteilten, wurden bislang sieben Personen an der Uniklinik Heidelberg untersucht.

Umas vom Jugendamt betreut

Das Ergebnis: In vier Fällen wich das medizinisch festgestellte Mindestalter vom behaupteten Alter ab. Das Alter von zwei angeblich 16-Jährigen betrug jeweils mindestens 21 Jahre, und einem angeblich 14-Jährigen wurde nachgewiesen, dass er 17 Jahre alt sein muss. In zwei Fällen wurde das Alter (17 Jahre) bestätigt. Bei einer Person gab es kein Ergebnis, weil sie sich der MRT-Untersuchung verweigerte. Sie wurde vom zuständigen Jugendamt als 16 Jahre alt eingestuft.

Reisen Flüchtlinge ohne Papiere und ohne Familie ein und geben an, jünger als 18 Jahre alt zu sein, kommen sie in die vorläufige Obhut eines Jugendamtes. Bereits die Androhung der medizinischen Altersfeststellung und Fälle aus der Vergangenheit, in denen beim Alter nachweislich gelogen wurde, scheinen bei den Behörden etwas bewirkt zu haben: Laut Sozialministerium stufen die Jugendämter inzwischen fast 40 Prozent der Flüchtlinge, die behaupten, sie seien minderjährig, nach einer qualifizierten Inaugenscheinnahme als volljährig ein. Dabei schätzen zwei Sozialpädagogen anhand des Erscheinungsbildes und eines standardisierten Gesprächs das Alter.

4639 Uma im Land

Derzeit gibt es 4639 Uma im Land. Sie gelten als besonders schutzbedürftig, werden in Heimen oder bei Pflegeeltern untergebracht und können nicht abgeschoben werden.