Bezahlt wurden die Bestellungen im Darknet mit der digitalen Währung Bitcoin. Foto: dpa

Zwei junge Männer werden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Als eine Art Bestellgemeinschaft hatten sie zusammen mit anderen im Darknet Marihuana und andere Drogen bestellt.

Waiblingen - Die Geschichte klingt wie der Plot einer dieser überdrehten britischen Komödien um kleine Gauner mit ambitionierten Plänen, denen dann aber eine empfindliche Bauchlandung droht. Doch diese Geschichte hat sich tatsächlich vor zwei Jahren im Rems-Murr-Kreis abgespielt. Ihr Ende nahm sie nun vor dem Jugendschöffengericht Waiblingen, wo zwei heute 20-Jährige sich wegen Drogenhandels verantworten mussten. Ihre Bauchlandung ging noch einmal glimpflich aus. Beide wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt: einer zu neun, der andere zu sechs Monaten.

Im Darknet mit Bitcoin bezahlt

Als eine „gewisse Art von Wurschtigkeit“ bezeichnete der Vorsitzende Richter Martin Luippold das Verhalten der beiden Angeklagten. Diese hatten von August 2016 bis Januar 2017 eine Art von Bestellgemeinschaft für Drogen betrieben. Als Lieferadresse gaben die beiden, die zu Beginn dieses Treibens 17 und 18 Jahre alt waren, ihre eigenen Adressen an. Bestellt wurde im Darknet, bezahlt mit der digitalen Währung Bitcoin. „Das ist eigentlich ganz einfach“, erklärte der eine dem Gericht, über dessen Girokonto die Geschäfte liefen. Auf jeden Fall sei es sicherer gewesen, als direkt von Dealern Marihuana zu kaufen. Dabei hatte er schon die Erfahrung gemacht, bedroht und beraubt zu werden.

Bei manchen der 15 Bestellungen waren vier oder fünf Freunde und Bekannte mit im Boot. Der größte Teil der Lieferungen bestand aus Marihuana. Der zweite Angeklagte wollte angesichts des reichhaltigen Angebots in dem Darknet-Drogenversandhandel – „Das sieht genauso aus wie auf Ebay“ – jedoch auch andere Substanzen probieren: Amphetamine, Magic Mushrooms und Kokain standen auf seinem Bestellzettel. Das gab er vor Gericht zu, wie die beiden Angeklagten sowieso alle Punkte der Anklage einräumten.

Während sie noch eifrig bestellten – die Frequenz steigerte sich auf mehrere Lieferungen in der Woche – waren bereits Zollfahnder dem Duo auf den Fersen. „Am Flughafen Frankfurt fiel eine Lieferung aus Kanada auf“, berichtete einer der Zollfahnder dem Gericht. Das Paket mit Marihuana war an einen der beiden Angeklagten adressiert. Diese hatten sich in der Zwischenzeit zumindest Schließfächer gemietet und die Drogen nicht mehr an die Adressen ihrer Eltern liefern lassen. Jene waren völlig arglos. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagte eine der Mütter. Denn im Januar 2017 standen dann urplötzlich die Zollfahnder vor der Tür, um die Wohnungen zu durchsuchen.

Drogentherapie als Ziel

„Nachdem Sie einen Anhaltspunkt hatten, war es sicher nicht mehr schwer, den beiden auf die Spur zu kommen“, fragte der Vorsitzende Richter den Zollbeamten. Über das Paket in Frankfurt kamen die Fahnder tatsächlich schnell auf die beiden. Diese fühlten sich mittlerweile schon als Unternehmer, wie der eine Freunden über WhatsApp stolz verkündete. „Das waren so jugendliche. . .“, versuchte der 20-Jährige sein Verhalten zu erklären. Ob beide mittlerweile reifer geworden sind, bezweifelte aber nicht nur die Jugendgerichtshilfe, sondern auch das Gericht.

Die Bewährungsauflagen zielten deshalb vor allem darauf, die beiden jungen Männer von der Drogen wegzubringen. Neben gemeinnütziger Arbeit stehen Drogenberatungsstunden an, die in eine Therapie münden sollen. „Eine solche muss man antreten wollen, sonst hat sie keinen Zweck“, sagte der Vorsitzende Richter.