Seit dem Opferstock-Diebstahl ist die Walterichskirche außerhalb der Gottesdienstzeiten geschlossen. Foto: Gottfried Stoppel

Ein 14-Jähriger und seine Bande ziehen den Unmut vieler Bürger auf sich. Einige verdächtigen die Gruppe, den Opferstock der Walterichskirche gestohlen zu haben – beweisen lässt sich das aber nicht.

Murrhardt - Bis Ende Juni standen die drei evangelischen Kirchen in Murrhardt tagsüber jedermann offen. Wegen des Diebstahls eines alten Opferstocks aus der Walterichskirche (wir berichteten) hat sich das geändert: „Bis zu den Sommerferien bleiben die Kirchen außerhalb der Gottesdienstzeiten geschlossen“, sagt die Kirchenpflegerin Andrea Schreiber. Danach dürfen Besucher an Wochenenden von 14 bis 17 Uhr in die Kirchen gehen – aber nur unter den Augen von Aufpassern. Damit soll verhindert werden, dass wieder etwas wegkommt. „In den vergangenen drei Jahren sind bestimmt zehn Mal Opferdosen aus der Walterichs- und der Stadtkirche gestohlen worden“, berichtet Schreiber. Damit, dass nun ein historischer Opferstock herausgerissen wurde und verschwand, sei eine Grenze überschritten worden.

In Murrhardt brodelt es. Viele Bürger verdächtigen offenbar eine Jugendbande des Diebstahls. Die etwa fünfköpfige Gruppe um einen 14-jährigen Jungen ist seit sieben Jahren kriminell aktiv. Im vergangenen Winter machte der Anführer Schlagzeilen, weil er Schüler des Stuttgarter Königin-Katharina-Stifts angegriffen hatte. Schon mit 13 Jahren soll er 100 Taten auf dem Kerbholz gehabt haben. Erst vor kurzem ist der kleine Gangster 14  Jahre alt und damit strafmündig geworden. Bisher konnte er nicht belangt werden, aus einem Heim suchte er bald das Weite.

„Sonst treibt der Junge eines Tages kieloben in der Murr.“

„Viele in Murrhardt haben einen richtigen Hals wegen ihm“, fasst ein Anwohner die Stimmung im Ort zusammen. Er befürchte, der Junge könne eines Tages „kieloben in der Murr“ treiben. Gleichzeitig habe er das Gefühl, die Behörden trauten sich an den Delinquenten mit ausländischen Wurzeln nicht heran – aus Angst, in die rechte Ecke gestellt zu werden oder ins Visier eines kriminellen Clans zu geraten. Die Sozialdezernentin des Landkreises, Petra Bittinger, beteuert aber: „Wir haben alles getan, was möglich war.“

Laut dem Polizeisprecher Rudolf Bihlmaier steht allerdings gar nicht fest, ob die Bande den Opferstock aus der Walterichskirche überhaupt gestohlen hat. „Die waren zwar früher schon kriminell in Kirchen unterwegs – dafür, dass sie auch für den aktuellen Fall verantwortlich sind, haben wir aber keinen konkreten Anhaltspunkt“, betont er. Und er warnt: „So einfach dürfen wir es uns nicht machen.“

Auch in Backnang und Aspach gibt es eine kriminelle Jugendgruppe

Viele Murrhardter sehen das anders: „Da waren Halbstarke am Werk!“, schreibt ein Facebook-Nutzer über die kriminelle Aktion. Es gibt auch ausländerfeindliche Reflexe: „Grenzen schließen und rigoros abschieben“, ist zu dem Fall im Internet zu lesen. Der Tenor vieler Äußerungen: Die Gesetze seien zu lasch, eine Tracht Prügel würde jungen Tätern gut tun. Auch der Ruf nach einer Bürgerwehr wird laut – der Bürgermeister Armin Mößner sieht das aber kritisch (siehe „Wenn Gespräche nicht mehr helfen“).

Auch wenn nicht feststeht, wer den Opferstock gestohlen hat, dreht sich die öffentliche Diskussion nun um jugendliche Intensivtäter, im Polizeijargon Jugits genannt. Derer gibt es im Rems-Murr-Kreis momentan zehn. Neben der Murrhardter Gruppe ist in der Gegend um Aspach und Backnang eine noch größere Gang unterwegs, deren rund 15 Mitglieder aus Deutschland und dem Ausland sich um einen 17-Jährigen und einen 16-Jährigen geschart haben. Der Bande werden Diebstähle, Einbrüche, Nötigungen und räuberische Erpressungen vorgeworfen. Der 16-Jährige wurde jüngst zu einer Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Weitere Verfahren gegen ihn stehen aus. Auch der Chef der Murrhardter Gruppe steht im Verdacht, nach seinem 14. Geburtstag noch Straftaten verübt zu haben.

Wissenswertes zur Jugendkriminalität

Zahlen:
Seit Anfang der 1990er Jahre sinkt die Zahl verurteilter Jugendlicher in Baden-Württemberg. Wurden 2005 noch etwa 23 200 Jugendliche und Heranwachsende von Gerichten verurteilt, waren es im Jahr 2014 nur noch 14 400. Aktuellere Zahlen werden erst im Herbst vorgestellt.

Erstes Mittel:
Gerät ein Jugendlicher oder Heranwachsender mit dem Gesetz in Konflikt, sieht das Gesetz zunächst Erziehungsmaßnahmen vor. Diese unterscheiden sich individuell, ein Gericht kann zum Beispiel Sozialstunden verhängen. Wer anderen einen Schaden zugefügt hat, kann auch dazu verdonnert werden, diesen wiedergutzumachen.

Arrest:
Die zweite Stufe der möglichen Sanktionen ist der Jugendarrest. Ein delinquenter Jugendlicher kann für die Zeit von bis zu einem Monat in den Arrest geschickt werden. Diese Sanktion wird aber noch nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen.

Jugendstrafe:
Gehen auf das Konto eines Über-14-Jährigen zu viele Taten oder begeht er ein besonders schweres Verbrechen, droht ihm eine echte Jugendstrafe, die in seinem Führungszeugnis landet. Jugendgefängnisse wie das in Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis) legen im Vergleich zu normalen Justizvollzugsanstalten größeren Wert auf Erziehung – dennoch ist die Rückfallquote der Insassen hoch. Anfang des Jahres waren in Baden-Württemberg 315 junge Menschen inhaftiert.