Kinder brauchen Fürsorge Foto: dpa

Entscheidungen von Jugendämtern können gravierende Eingriffe in Familienangelegenheiten nach sich ziehen. Bisher gibt es nur eine Beratungsstelle, die prüfend eingreift: Habakuk. Nun lässt Sozialministerin Katrin Altpeter eine landesweite Ombudsstelle einrichten.

Stuttgart - Kinder und Jugendliche brauchen Fürsorge und stehen unter besonderem Schutz. Im schlimmsten Fall müssen sie vor den eigenen Eltern bewahrt werden, vor körperlicher, seelischer Misshandlung (auch in Einrichtungen) oder der Verwahrlosung.

Nicht jede Entscheidung des Jugendamts ist unstrittig. Die Gesetze, die Erziehungsgewalt und das Kindeswohl, das unterschiedlichen Einschätzungen unterliegt, erzeugen ein dauerhaftes Spannungsfeld, in dem Behörden mit mehr Macht ausgestatten sind, als die Betroffenen.

Ob Kinder und Jugendliche zu ihrem Recht kommen, wie es die Kinderrechtskonvention der UN vorsieht, und wie diese Rechte umgesetzt sind und ausgebaut werden können, soll künftig auf Landesebene beobachtet werden. „Die Ombudsstelle soll als unabhängige Beschwerdestelle helfen, wenn sich junge Menschen durch einen öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut oder beschieden fühlen“, so Ministerin Altpeter.

Jugendhilfe- und Sozialpolitikexperten betrachten eine solche landesweite Lösung als großen Fortschritt, denn bisher gibt es dafür keine übergeordnete Stelle. Den sozialen Verbraucherschutz für Kinder und Jugendliche, auch über die einzelnen Jugendhilfeträger hinaus, leistet bisher das Projekt Habakuk. Es wird von der Diakonie in Baden und Württemberg, von Caritas und vom Verband privater Kinderheime finanziert.

Hans-Peter Häußermann ist einer der Initiatoren und leitet das Büro in Stuttgart. „Vor etwa zehn Jahren hatten wir den Eindruck, dass die Jugendämter in vielen Fällen Hilfen zwar für notwendig hielten, aber nur geizig gewährt haben“, sagt er. „Wir hatten schon den Fall, dass ein Landrat die Unterbringung eines Kindes in einem Heim verweigert hat, weil es zu teuer geworden wäre.“ Seit sechs Jahren kümmert sich Habakuk darum, dass Kinder und Eltern zu ihrem Recht kommen.

500 Fälle haben seither die badischen und württembergischen Beratungsstellen gezählt, rund die Hälfte der Klienten suchten schulische oder sozialpädagogische Unterstützung wie beispielsweise eine Schulbegleitung für ihr Kind oder eine Familienhilfe. Umstritten ist laut Häußermann außerdem oft die Wahl der richtigen Schule für seelisch behinderte Kinder: „Die Ämter müssen auch Privatschulen bezahlen, wenn die Notwendigkeit erwiesen ist.“ Kurzum: Das Wohl des Kindes muss eigentlich im Vordergrund jeder Entscheidung stehen, und tut es doch nicht immer.

„Wir sehen uns zunächst die Situation der Betroffenen an“, erläutert Häußermann die Abläufe. Habakuk liest Gutachten, amtliche Entscheidungen, Bescheide und Briefe. Wenn Eltern oder junge Erwachsene Habakuk zum Bevollmächtigten ernennen, nimmt die Initiative Akteneinsicht und bespricht mit den Mitarbeitern der Jugendämtern die Situation am Telefon. Danach berät Habakuk die Eltern, ob und wie sie Forderungen stellen können, ob es Alternativen für ihr Kind gibt und ob das Jugendamt Recht hatte mit seiner Einschätzung. „Wir haben in allen 355 Fällen der letzten drei Jahre eine Klärung erreicht“, sagt Häußermann. Das Jugendamt habe nach der Intervention eingelenkt, manche Eltern hätten sich von Vorstellungen oder Wünschen verabschieden müssen, in einigen wenigen Fällen sei eine juristische Entscheidung herbeigeführt worden.

Es liegt nicht nur am Jugendamt, wenn Erwartungen nicht erfüllt werden. „Manchmal steht die Gewinnmarge im Vordergrund, vor allem bei privaten Trägern“, sagt der Vater eines 17-Jährigen, der eine fast zehn Jahre dauernde Odyssee durch verschiedene Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Betreuungsgruppen und psychiatrischen Anstalten hinter sich hat.

Sein Junge war vom Grundschulalter an auffällig, die Regelschule und ambulante Erziehungshilfen waren für das Kind ungeeignet. „Ich habe das Jugendamt oft auf Missstände hingewiesen und dass die Hilfeplanziele nicht erreicht wurden“, sagt der Vater. In einer Einrichtung sei der Unterricht zugunsten von Auslandsreisen mit Erziehern ausgefallen, ein andermal wurde der Junge nachts für ein Projekt eingesetzt und konnte daher dem Unterricht nicht folgen.

In seiner Not wandte sich der Vater, der anonym bleiben möchte, an Habakuk und konnte schließlich seine Beschwerde an geeigneter Stelle vorbringen. „Ob ich ohne Habakuk so weit gekommen wäre, bezweifle ich.“ Hans-Peter Häußermann vermittelte den Sohn in eine neue Einrichtung, wo er noch heute lebt und inzwischen den Realschulabschluss anstrebt.

Wenn die landesweite Ombudsstelle analog zu denen für Behinderte und psychisch Kranke ihre Arbeit aufnimmt, ist das Thema Kinderrechte besser verankert, so Häußermann. Er hofft gleichzeitig auf einen Ausbau um vier weitere Habakuk-Beratungsstellen.