Jörg Kachelmann und seine Ex-Geliebte sind im Zivilverfahren nach rund einem Jahr wieder aufeinandergetroffen. Nach zwei gescheiterten Einigungsversuchen ist in dem Schadenersatzprozess aber kein schnelles Ende in Sicht. Foto: dpa

Jörg Kachelmann und seine Ex-Geliebte sind im Zivilverfahren nach rund einem Jahr wieder aufeinandergetroffen. Nach zwei gescheiterten Einigungsversuchen ist in dem Schadenersatzprozess aber kein schnelles Ende in Sicht.

Frankfurt/Main - Im Schadenersatzprozess zwischen TV-Moderator Jörg Kachelmann und seiner Ex-Geliebten ist kein schnelles Ende in Sicht. Das Frankfurter Landgericht hörte im Zivilverfahren am Mittwoch die beiden Parteien an und räumte ihnen eine Frist für weitere schriftliche Stellungnahmen ein. Am 17. Dezember will die Kammer verkünden, wie es in dem Verfahren vor Gericht weiter geht.

Nach Einschätzung von Claudia D.s Anwalt, Manfred Zipper, könnte es zu einer neuen Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen über die Vergewaltigungsvorwürfe kommen. „Wir glauben nicht, dass es entscheidungsreif ist“, sagte er mit Blick auf das Zivilverfahren. Kachelmanns Anwälte wollten sich auch nach der rund zweistündigen nicht-öffentlichen Verhandlung nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.

Der 55 Jahre alte Wetterexperte fordert in dem Zivilverfahren von seiner Ex-Geliebten mehr als 13 000 Euro Schadenersatz für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen ihren Vorwurf der Vergewaltigung verteidigt hatte. Zwei Termine für eine gütliche Einigung waren vor Beginn der mündlichen Verhandlung gescheitert.

Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann im Mai 2011 nach mehr als 40 Verhandlungstagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, weil auch nach der umfangreichen Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, was in der angeblichen Tatnacht geschehen war. Das Gericht hatte jedoch betont, dies sei „nicht mit dem Nachweis einer intentionalen Falschaussage“ der Ex-Geliebten verbunden.

Die Öffentlichkeit war nach wenigen Minuten ausgeschlossen worden

In dem Zivilverfahren muss Kachelmann nun beweisen, dass seine Ex-Geliebte die Unwahrheit gesagt hat. Nach Darstellung von Claudia D.s Anwalt wurde bislang „kein einziger neuer Beweis“ vorgelegt, um nachzuweisen, dass sie bei ihrer Aussage gelogen habe. „Im Grunde genommen hat sich gegenüber den Schilderungen im dem Strafverfahren nichts geändert“, sagte Zipper. „Kachelmann schildert, dass es zu einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei und dass er dann völlig emotionslos - erheitert - die Örtlichkeit verlassen habe, während unsere Mandantin es genau gegenteilig geschildert hat.“

Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker argumentiert in der Klageschrift, Claudia D. habe Kachelmann zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf die Radiomoderatorin zukommen.

Die Öffentlichkeit war am Mittwoch schon nach wenigen Minuten ausgeschlossen worden. Bei der persönlichen Anhörung der Parteien könnten auch „absolut geschützte Dinge aus der Intimsphäre“ zur Sprache kommen, begründete dies der Vorsitzende Richter.