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Am Dienstag hat sich das Düsseldorfer Landgericht nach längerer Pause wieder mit Jörg Kachelmann und Alice Schwarzer beschäftigt. Es geht um die Frage, ob Schwarzer in einem Artikel die Persönlichkeitsrechte von Kachelmann verletzt hat.

Düsseldorf - Jörg Kachelmann und Alice Schwarzer beschäftigen nach längerer Pause wieder die Justiz. Das Düsseldorfer Landgericht hat am Dienstag geprüft, ob die Publizistin Schwarzer in einem Ende Januar erschienenen Artikel („Von Wedel bis Kachelmann“) die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt.

Schwarzer hatte geschrieben, Kachelmann sei „aus Mangel an Beweisen“ vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Vorwurf sei somit letztlich nicht aufklärbar. Kachelmanns Anwalt Ruben Engel kritisierte, einen Freispruch „aus Mangel an Beweisen“ kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig.

Die Protagonisten selbst waren nicht erschienen. Das Gericht will seine Entscheidung am 9. Mai verkünden. Kachelmann hat eine Einstweilige Verfügung gegen sechs Passagen des Artikels beantragt.